Viele ahnungslos: Verbot auf Balkon – “1000 Euro Strafe”

Der Blick auf einen Balkon in einem Hochhaus. Es scheint die Sonne und ein Sonnenschirm ist aufgespannt. Zudem stehen rechts und links viele Balkonpflanzen. Einige sind grün, andere wiederum scheinen Blumen in Gelb und Pink zu sein.
Symbolbild © imago/ Winfried Rothermel

Wer im Sommer gern auf dem Balkon sitzt, sollte besser aufpassen. Denn ein Verbot auf dem Balkon kann bei Missachtung bis zu 1.000 Euro Strafe nach sich ziehen. Und viele kennen das Verbot bisher nicht einmal.

Bis zu 1.000 Euro Strafe – so viel muss man zahlen, wenn man ein bestimmtes Verbot auf dem Balkon nicht einhält. Viele Bürger kennen die Vorschrift nicht einmal.

Bußgeld von bis zu 1.000 Euro möglich

Ganz besonders im Sommer halten sich all jene ohne einen eigenen Garten gern auf dem Balkon auf, sofern sie denn einen haben. Ganz egal, ob zum Lesen, Gärtnern oder aber auch zum Bräunen – der Balkon ist für viele eine kleine Oase mitten in der Stadt. Doch ein Verbot auf dem Balkon kann viele Bürger teuer zu stehen kommen. Denn man kann mit bis zu 1.000 Euro Strafe rechnen, wenn man auf seinem Balkon zu freizügig ist.

Dabei ist es grundsätzlich erlaubt, dass man auch ohne Kleidung auf seinem eigenen Balkon in der Sonne baden darf. Allerdings darf man dabei nicht seine Mitmenschen – in diesem Fall Mitmieter und auch den Vermieter – vergessen. Denn das Verbot besagt, dass man mit seiner Nacktheit am Pool, der Terrasse oder eben auf dem Balkon niemanden belästigen darf. Andernfalls kann es schnell zu einer Ordnungswidrigkeit kommen und man muss mit einem Bußgeld von um die 1.000 Euro rechnen.

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Dieses Verbot kennen viele Menschen nicht

Das Verbot auf dem Balkon gilt ganz besonders dann, wenn man nicht nur nackt ist, sondern auch noch mit seinem Partner intim werden will. Hier kann der Vermieter sogar eine Abmahnung ausstellen. Denn es handelt sich dabei um eine Störung des Hausfriedens. Im schlimmsten Fall kann es dadurch sogar zu einer Kündigung des Mietvertrags kommen. Aufpassen muss man übrigens auch, wenn man vorhat, auf seinem Balkon zu grillen. Denn auch wenn das grundsätzlich erlaubt ist, muss man auch hier auf etwaige Verbote achten und ganz besonders rücksichtsvoll mit seinen Nachbarn umgehen.