Verbot: Pool darf man zu bestimmten Uhrzeiten nicht benutzen

Im Garten eines Hauses ist ein großer Pool eingelassen, der umgeben ist von Steinen, Laternen und Rasenfläche. Alles ist ordentlich und gepflegt. Man fühlt sich wie in einer Wellness-Oase.
Symbolbild © istockphoto/hikesterson

Wer einen Pool im eigenen Garten besitzt, sollte sich unbedingt an gewisse Regeln halten, denn zu einer bestimmten Uhrzeit darf der Pool auch auf dem eigenen Grundstück nicht mehr genutzt werden.

So mancher mag jetzt verwundert den Kopf schütteln und sich fragen, wieso man im eigenen Garten den Pool zu einer bestimmten Uhrzeit nicht mehr nutzen darf. Doch diese Regel gilt tatsächlich und man sollte sich unbedingt daran halten. Denn wer dies nicht tut, für den kann es richtig teuer werden.

Der drückenden Hitze entfliehen

Natürlich wollen wir uns nicht beschweren, denn wir haben uns den Sommer mit der strahlenden Sonne und den hohen Temperaturen sehnlichst gewünscht. Schließlich kam die warme Jahreszeit mit einiger Verspätung zu uns. Aber selbstverständlich wollen wir uns auch abkühlen. Während die einen dafür den Badesee oder das Freibad wählen, nutzen andere das Privileg eines Pools im eigenen Garten. Ein Pool sein Eigen zu nennen, gehört für viele Menschen zum absoluten Luxus eines Eigenheims. Und so finden sich immer mehr Häuser, in deren Garten ein Swimmingpool eingelassen ist.

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Auch Besitzer müssen sich an Regeln halten

Doch wer im eigenen Garten einen Swimmingpool hat, hat noch lange keine Sonderrechte. Auch Besitzer müssen sich an bestimmte Regeln halten und dafür Sorge tragen, dass auch Gäste sie einhalten. Man muss nämlich die örtlich geltenden Ruhezeiten beachten. So darf man auch den eigenen Pool nicht zwischen 22 und 6 Uhr sowie zur Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr nutzen. Dies gilt im Übrigen auch für Kinder.

Der Gesetzgeber sieht nämlich vor, dass man beispielsweise nachts in der Zeit von 22 bis 6 Uhr einen Dezibel-Wert von 35 bzw. 40 nicht überschreiten darf. Tagsüber dürfen in der Mittagszeit Dezibel-Werte von 55 bzw. nicht überschritten werden. Wer sich nicht daran hält und trotzdem nachts mit seinen Gästen eine Poolparty veranstaltet, für den kann es richtig teuer werden. Das Ordnungsamt kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängen. Bei dieser Summe sollte man sich das nächtliche Schwimmen dann doch besser zweimal überlegen.