Verbot gültig in Wohnungen – “Millionen Haushalte sind ahnungslos”

Ein Wohnzimmer am Abend. Die Lampe sorgt für ein gemütliches Licht und erhellt das Zimmer. Ein Flachbildfernseher steht auf einem TV-Unterschrank. Davor befindeen sich ein Couchtisch und ein Sofa in modernem Stil. Ein weiteres Verbot gilt innerhalb der Wohnungen.
Symbolbild © istockphoto/Eoneren

Wer in einer Wohnung lebt, glaubt zu wissen, was man darf und wie man sich zu verhalten hat. Doch genau hier irren sich viele. Denn dieses Verbot in Wohnungen kennen Millionen Haushalte nicht.

Bohren nach 22 Uhr oder Staubsaugen an einem Sonntag – es gelten viele Verbote in Wohnungen, an die man sich halten sollte. Dabei gibt es einige Dinge, die Millionen Haushalte noch nicht kennen.

Mieter haben viele Verbote und Pflichten

Wer in einer Wohnung zur Miete wohnt, der muss sich an verschiedene Regeln und Gesetze halten. Viele davon sind bereits bekannt. So ist es gang und gäbe, dass ab 22 Uhr in einem Mietshaus Nachtruhe herrscht. Hier darf dann keine laute Party mehr gefeiert werden oder noch laute Musik gehört werden. Doch es gibt weitere Verbote in Wohnungen, die man besser kennen sollte, um Ärger mit Nachbarn und Vermietern zu vermeiden.  Eines der Verbote bezieht sich unter anderem auf Haustiere. Diese darf man erst nach Absprache mit dem Vermieter halten. Dazu zählt unter anderem auch der beste Freund des Menschen – der Hund. Eine Ausnahme gilt nur für Kleintiere wie z. B. Hamster, aber auch Fische, Vögel und ungefährliche Reptilien. Ein weiteres Verbot in Wohnungen, das viele nicht kennen, bezieht sich allerdings unter anderem auf das Staubsaugen an einem Sonntag.

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Millionen Haushalte kennen das Verbot nicht

Wie jeder weiß, ist der Sonntag ein Ruhetag, was bedeutet, der Nachbar darf an diesem Tag nicht durch laute Geräusche gestört werden. Dinge, die lauter als Zimmerlautstärke sind, sollte man an einem Sonntag unterlassen. Dazu gehört unter Umständen auch das Staubsaugen. Sollte der Staubsauger nämlich lauter als eben jene Zimmerlautstärke sein, kann das als Lärmbelästigung gelten und ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen. Welche Verbote in Wohnungen gelten, stehen im Zweifelsfall auch in dem Mietvertrag. Sollte hier zum Beispiel stehen, dass man an einem Sonntag nicht Staubsagen darf, dann sollte man sich daran besser halten. Am besten ist es, wenn man ohnehin versucht, rücksichtsvoll mit seinen Nachbarn zu sein. Miteinander zu reden und in Austausch zu gehen, hat bereits so manchen Streit vor Gericht verhindert.