Verbot für Haushalte: Duschen im Stehen ist nicht immer erlaubt

Eine Frau steht im Badezimmer unter der Dusche. Sie hält ihre verschmutzen Hände unter das Wasser, damit diese wieder sauber werden.
Symbolbild © istockphoto/eyecrave productions

Duschen im Stehen ist verboten – zumindest unter bestimmten Umständen. Wenn diese vorliegen, dürfen Vermieter es ihren Mietern untersagen. Das geht aus einem Gerichtsurteil hervor.

Wer sich gern eine erfrischende Dusche im Stehen gönnt, muss jetzt tapfer sein. Einige Vermieter haben das Recht, diese Stellung zu verbieten. Ein Verstoß könnte teuer werden.

Einschränkung für Mieter: Duschen im Stehen verboten

Ob es um das Halten bestimmter Haustiere, Musizieren oder Rauchen in der Mietwohnung geht: Was Mieter dürfen und was nicht, wird vertraglich geregelt. Zumindest in ihren grundlegenden Bedürfnissen möchten Menschen in ihrer Mietwohnung allerdings nicht eingeschränkt werden. Dazu gehört auch die Körperpflege. Ein Gerichtsurteil besagt allerdings, dass Vermieter unter Umständen mitbestimmen dürfen, wie Mieter zu duschen haben. Sofern diese Umstände vorliegen, kann der Vermieter zum Überschreiten von 30 Minuten Duschdauer auch das Duschen im Stehen generell untersagen.

Wer gegen die Regel verstößt, muss womöglich tief in die Tasche greifen. Hintergrund des Urteils ist, dass ein Mieter Schimmel in seinem Badezimmer bemerkt hat. Dieser klagte vor Gericht, um die Miete zu mindern oder den Vermieter zur Behebung des Problems zu bewegen. Allerdings ohne Erfolg. Das Landgericht Köln stellte fest, dass der Mieter für den Schimmel selbst verantwortlich sei, da er im Stehen geduscht hatte und Spritzwasser an die Wand gelangte. Somit musste der Vermieter die Kosten für die Beseitigung nicht aufbringen und auch keine Mietminderung akzeptieren.

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Wann der Vermieter das Verbot festlegen darf

Demnach dürfen Mieter nur im Stehen duschen, wenn die Badezimmerfliesen hoch genug angebracht sind. Endet der Fliesenspiegel auf halber Höhe, ist Vorsicht geboten. Anders gesagt: Das Wasser darf die Wand nicht durchfeuchten. Sofern Wasser regelmäßig an die Wand gelangt, bildet sich unter Umständen Schimmel. Ist der Mieter selbst verantwortlich für die Schimmelbildung, bleibt er auf den Kosten für deren Beseitigung sitzen. Denn Vermieter müssen nur für Schäden aufkommen, wenn Mieter die Wohnung sachgemäß benutzen. Für viele Mieter dürfte das ein ärgerlicher Umstand sein, weil sie höchstwahrscheinlich selbst bestimmen möchten, wie sie duschen. Bleibt nur zu hoffen, dass Vermieter und Mieter im Ernstfall eine Einigung finden, mit der beide Seiten zufrieden sind.