Verbot: Bestimmte Pflanzen im Garten – Gefängnisstrafen drohen

Zwei Männer bei der Arbeit. Gemeinsam pflanzen sie einen Baum. Dazu graben sie ein Loch in die Erde, stecken den Setzling hinein und verschließen das Loch wieder. Dann gießen sie den Baum.
Symbolbild © istockphoto/dmphoto

Man darf nicht einfach das anpflanzen, was man möchte. Einige bestimmte Pflanzen im Garten sind streng verboten. Wer sich darüber hinwegsetzt, muss im schlimmsten Fall mit einer Gefängnisstrafe rechnen.

Wer über einen eigenen Garten verfügt, möchte auch frei entscheiden können, wie er die Fläche gestaltet. Dieser Gestaltungsfreiheit sind jedoch Grenzen gesetzt. Denn es gibt bestimmte Pflanzen im Garten, die streng verboten sind.

Diese Pflanze ist im Garten streng verboten

Tatsächlich gibt es Pflanzen, die per Bundesgesetz streng verboten sind. Wer sie dennoch in seinem Garten anpflanzt, muss im schlimmsten Fall mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Dazu gehören Pflanzen mit berauschender oder halluzinogener Wirkung, wie zum Beispiel der Aztekensalbei. Auch Cannabis oder Hanf standen lange auf der Verbotsliste. Nach einer Neuregelung dürfen einige dieser Pflanzen ab dem 1. April 2024 im Garten angebaut werden. Die Beschränkungen gelten hier für ein Haushaltsmitglied ab 18 Jahren für drei Pflanzen. Diese Mengen darf man niemals überschreiten.

Gefängnisstrafe droht beim Anbau dieser Pflanzen

Weiterhin verboten ist der Cocastrauch. Er wird mit Rauschgift in Verbindung gebracht und kommt vor allem in Peru und Kolumbien vor. Seit dem 19. Jahrhundert wird aus “Coca” Kokain gewonnen. Die nächste Pflanze ist zwar hübsch anzusehen, aber ebenfalls verboten. Der Schlafmohn enthält einen giftigen Milchsaft, der wiederum Ausgangsstoff für Morphium und Heroin ist. Auch Pflanzen wie der Mutterkornpilz oder der Khatstrauch stehen auf der Verbotsliste. Ihre Anpflanzung wird mit hohen Strafen geahndet, da sie zur Herstellung von Betäubungsmitteln dienen. Gleiches gilt für meskalinhaltige Kakteen.

Lesen Sie auch
Plötzlich: Penny führt drastische Änderungen für 800 Filialen ein

Neue Verbote gibt es auch für sogenannte invasive Pflanzenarten. Sie dürfen nicht von Deutschland importiert werden. Denn sie können heimische Arten nach und nach verdrängen. Dazu gehören neben anderen das Brasilianische Seidenblatt, die Gewöhnliche Seidenpflanze und der Persische Bärenklau. Das Betäubungsmittelgesetz regelt die meisten Verbote in Verbindung mit den oben genannten Pflanzen in Paragraph 29 und sieht in schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Nur bei einigen Pflanzenarten wird bei geringen Mengen von einer Strafverfolgung abgesehen.