Verärgerung: Erste Eisdiele in Deutschland führt neue Regeln ein

In der Auslage einer Eistheke sind in großen Behältern aus Edelstahl viele verschiedene Sorten von Eiscreme. Kunden können an diesem Fenster das Eis von der Straße aus kaufen.
Symbolbild © istockphoto/ Alphotographic

Eine erste Eisdiele sorgt jetzt unter den Kunden für Verärgerung, weil sie neue Regeln einführt. Auf diese weist sie ihre Gäste ausdrücklich hin und setzt sie wohl auch knallhart durch.

In den letzten Tagen des Sommers genießen viele noch einmal ein leckeres Eis in einer Eisdiele. Manche nehmen den Eisbecher mit und schlendern durch die Innenstadt. Andere setzen sich lieber gemütlich hin. Doch nun gibt es eine Eisdiele, die bei ihren Gästen für mächtig Ärger sorgt, denn sie führt neue Regeln ein und setzt diese auch knallhart durch.

Eisdiele besteht auf ungewöhnliche Regelungen

In der Eisdiele kann man sich in der Regel aussuchen, ob man lieber an einem der Tische Platz nimmt und den Eisbecher genießt, oder ob man die Kugeln in der Waffel haben möchte und dann durch die Innenstadt schlendert. Eine bestimmte Eisdiele jedoch stellt an die Gäste klare Forderungen und weist mit gleich drei Schildern auch ausdrücklich darauf hin. Zwar sorgen diese für ordentlich Unmut, doch die Betreiber der Eisdiele bestehen darauf.

Drei Schilder stellen diese Forderungen an die Kunden

Die drei Forderungen beziehen sich auf das gewünschte Verhalten der Kundschaft. So darf nur jemand, der sein Eis in der Eisdiele essen möchte, einen Sitzplatz beanspruchen. Wer ein Eis zum Mitnehmen bestellt, darf dies nicht und wird gebeten, den Platz zu verlassen. Dies liegt in der Mehrwertsteuer begründet, denn wer ein Eis für unterwegs bestellt, zahlt nur sieben Prozent Umsatzsteuer, während die Gäste innerhalb der Eisdiele neunzehn Prozent zahlen müssen. Darauf weist ein großes Schild über der Theke hin.

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Doch das war noch nicht alles. Ein zweites Schild teilt den Kunden mit, dass sie hier nicht mit 1-, 2- und 5-Cent-Münzen bezahlen dürfen. Kurz: Man darf dort nicht mit Kupfermünzen bezahlen. Wem das jetzt merkwürdig vorkommt, muss sich sagen lassen, dass die Gastronomiebetriebe dies dürfen. Sie dürfen den Bargeldverkehr einschränken und müssen bestimmte Münzen nicht annehmen. Ein drittes Schild weist die Kunden daraufhin, dass die Eisdiele den Kunden kein kostenloses Leitungswasser zur Verfügung stellen muss und daher pro 500 Milliliter zwei Euro berechnet. Auch das stimmt. Denn kein Wirt muss seinen Gästen gratis Wasser zur Verfügung stellen, auch wenn dies in anderen Ländern üblich ist. Die meisten Kunden zeigen kein Verständnis dafür und würden dort auch kein Eis kaufen.