“Notwendig”: Pflichten kommen für Gartenbesitzer in Deutschland

Eine glückliche junge Frau im grünen Pullover ist in der Stadt gerade bei der Gartenarbeit an einem dick und üppig bepflanztem Hochbeet mit Kräutern, Grünzeug, Gewächsen und Blumen.
Symbolbild © istockphoto/fotografixx

Es gibt Pflichten für Gartenbesitzer in Deutschland, die unbedingt notwendig sind und nicht vernachlässigt werden dürfen. Wer sich nicht darum kümmert, dem drohen ernsthafte Konsequenzen.

Wer mit Leib und Seele Gärtner ist, kümmert sich mit Hingabe um seinen Garten. Man braucht den Liebhabern auch nicht die Pflichten für Gartenbesitzer zu erklären, denn sie wissen ganz genau, was zu tun ist und was man unterlassen sollte. Doch für alle anderen kann ein Garten schon einmal zur echten Last werden. Gerade, wenn die Arbeitstage lang und die Wochenenden zu kurz sind.

Keine Zeit gilt nicht als Argument

Sicherlich kann eine Arbeitswoche sehr lang sein und oftmals kommt man gar nicht zu anderen Dingen. Am Wochenende dürfen nur am Samstag lautere Tätigkeiten im Garten verrichtet werden, doch auch hier muss man die Ruhezeiten einhalten. Der Sonntag ist generell in allen Bundesländern ein Ruhetag. In der wenig verbleibenden Freizeit will man bestimmt andere Dinge tun, als sich um den Garten zu kümmern. Doch es gibt bestimmte Pflichten für Gartenbesitzer, an die man sich zu halten hat. “Ich habe keine Zeit gehabt” gilt da nicht als Argument.

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Wer sich weigert, dem drohen Konsequenzen

Egal, ob man selbst Gartenbesitzer ist, oder sein Haus bzw. die Wohnung mit einem Garten vermietet hat. Es gibt bestimmte Pflichten, die man erfüllen muss. Bei Eigentum ist man selbst verpflichtet, den Garten in ordentlichem und gepflegtem Zustand zu halten. Wer Mieter hat, muss die Pflichten zur Gartenpflege im Mietvertrag festhalten. Tut man dies als Vermieter nicht, muss man sich selbst um den Garten kümmern.

Steht die Gartenpflege im Mietvertrag, ist man als Mieter verpflichtet, sich um den Garten zu kümmern. Dies beinhaltet das Zupfen von Unkraut, Rasen mähen, das Umgraben von Beeten oder das Entfernen von Blättern. Dies sind kleinere Arbeiten, zu denen man als Mieter verpflichtet werden kann. Für größere Arbeiten wie Baumfäll- oder Pflasterarbeiten dagegen ist der Mieter nicht zuständig. Er darf den Garten nicht verwildern lassen. Kommt man der Verpflichtung als Mieter nicht nach, kann der Vermieter eine Gartenbaufirma mit den anfallenden Aufgaben beauftragen und dem Mieter dies in Rechnung stellen. Dies kann teurer werden, als eben selbst den Rasen zu mähen oder das Unkraut zu entfernen.