Über 5.000 Euro Zuschuss in Deutschland für Gartenarbeiten

Unkraut im Boden. Eine Hand zieht gerade Unkraut, z. B. Löwenzahn, aus dem Boden. Daneben liegt Gras. Hier wird in einem Beet gegärtnert.
Symbolbild © istockphoto/gabort71

Viele wissen es nicht, aber in Deutschland gibt es tatsächlich einen Zuschuss in Höhe von über 5.000 Euro für Gartenarbeiten. Da lohnt es sich auf jeden Fall, etwas für einen schönen und gepflegten Garten zu tun.

Jeder, der einen Garten besitzt oder für einen verantwortlich ist, weiß, dass dies ein Ganzjahresprojekt ist. Da ist es doch erfreulich zu wissen, dass es in Deutschland einen Zuschuss in Höhe von über 5.000 Euro für das Erledigen von Gartenarbeiten gibt. Man muss lediglich ein paar Bedingungen erfüllen.

Auch im Herbst gibt es wieder einiges zu tun

Im Garten hat man das ganze Jahr über etwas zu tun. Je nach Jahreszeit fallen die Arbeiten mehr oder weniger umfangreich aus. Auch im Herbst müssen Gartenbesitzer dabei wieder auf einiges achten. Hat man empfindliche Pflanzen, müssen diese winterfest gemacht und in Sicherheit gebracht werden. Der Rasen muss gemäht und das Laub geharkt werden. Bei bestimmten Pflanzen müssen jetzt die Zwiebeln gesetzt werden, damit sie im Frühling ausblühen. So bringt jede Jahreszeit andere Arbeiten mit sich, die für den Gartenbesitzer anstehen. Je nach Saison fallen diese mehr oder weniger umfangreich und materialintensiv aus.

Zuschuss dürfte die Gartenarbeiten beflügeln

Die gute Nachricht ist: Für all diese Gartenarbeiten bekommt man einen Zuschuss von über 5.000 Euro in Deutschland. Dies funktioniert über die Steuererklärung, die viele Bürger abgeben müssen. Denn wer all diese Arbeiten nicht selbst ausführen möchte oder kann, holt sich dafür einfach professionelle Hilfe. Landschaftsgärtnereien bieten dabei meist einen Rundumservice für den Garten über das ganze Jahr hinweg an. Doch der Zuschuss beschränkt sich nicht nur auf diese Art von Arbeiten. Auch wer seinen Garten umgestalten oder erweitern möchte, kann diesen Zuschuss in Anspruch nehmen.

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Und das funktioniert so: Immer wiederkehrende Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Unkrautjäten usw. fallen in der Steuererklärung unter die Position “Haushaltsnahe Dienstleistungen”. Hierbei lässt sich ein Fünftel der Kosten von der Steuer absetzen. Die Höchstgrenze liegt bei 20.000 Euro pro Jahr, womit es einen Steuervorteil von 4.000 Euro gibt. Andere Arbeiten wie das Pflastern der Terrasse, das Verlegen von Rollrasen usw. fallen in der Steuererklärung unter die Kategorie “Handwerkerleistungen”. Hier liegt die Höchstgrenze bei 6.000 Euro, woraus sich ein Steuervorteil von 1.200 Euro ergibt. Insgesamt bekommt man damit einen Zuschuss von 5.200 Euro, der von der Steuerlast abgezogen wird. Zu beachten ist, dass dies nicht für Materialen wie Steine und Pflanzen gilt, sondern für die reinen Arbeitsleistungen. Daher müssen die beauftragten Betriebe unbedingt eine korrekte Rechnung ausstellen. Wichtig zu wissen: Bei Barzahlung entfällt der steuerliche Vorteil.