Teuerstes Verbot in Wohnungen – bis zu halber Million Euro Strafe

Zwei Männer räumen für den Umzug die Wohnung leer. Mehrere Kartons stehen in dem fast leeren Wohnzimmer sowie eine Topfpflanze. Die Wände sind weiß, der Parkettboden im Holz-Design. Wer gegen ein bestimmtes Verbot in Wohnungen verstößt, muss mit einer saftigen Strafe rechnen.
Symbolbild © istockphoto/zoranm

In Deutschland gilt ein Verbot in Wohnungen, das die Mieter bis zu einer halben Million Euro Strafe kosten kann. Was einfach unglaublich und vollkommen überzogen klingt, hat einen wichtigen Grund.

Dass man sich sowohl als Vermieter als auch als Mieter an Regeln und Vorschriften zu halten hat, dürfte jedem einleuchten. So manches Vergehen ruft das Ordnungsamt auf den Plan, das hin und wieder ein teures Bußgeld verhängt. Doch die höchste Strafe mit bis zu einer halben Million Euro gibt es, wenn man sich an ein Verbot in Wohnungen nicht hält. Was auf den ersten Blick reichlich überzogen scheint, hat einen ernsten Hintergrund.

Mietern droht schnell ein Bußgeld – bis hin zur Kündigung

Grundsätzlich darf man in den eigenen vier Wänden tun, was man möchte. Das zumindest mag man meinen – zumindest so lange das Eigentum nicht zerstört und in einen schlimmen Zustand gebracht wird. Doch ganz so einfach ist es nicht. Denn auch wenn man als Mieter nichts von einer bestimmten Vorschrift weiß, heißt das nicht, dass man bei Missachtung ungestraft davonkommt. Dies kann sogar eine Kündigung nach sich ziehen – eine ordentliche Abmahnung vorausgesetzt. Dies gilt auch für das Benehmen von Kindern. Werden andere Mieter durch eine Partei massiv gestört und beeinträchtigt, kann dies für den Störenfried Konsequenzen haben.

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Das sollte man in der Wohnung auf keinen Fall tun!

Doch was kann man als Mieter schon tun, dass gleich so eine gewaltige Strafe von bis zu einer halben Million Euro auf einen zugerollt kommt? Durchgesetzt wurde diese Strafe schon in Berlin und Hamburg – zwei Städte, in denen die Wohnungsnot mit am größten ist. Viele Menschen suchen verzweifelt Wohnraum und finden einfach keinen. Sie müssen sich dann mit weniger Platz zufrieden geben, als sie eigentlich brauchen – wenn sie überhaupt eine Wohnung bekommen.

In diesem Zusammenhang stellt es ein absolutes Vergehen dar, wenn man Wohnraum gar nicht als solchen nutzt, sondern dort sein Gewerbe betreibt. Nutzt man die Wohnung zum Beispiel als Büroraum, als Lager oder vermietet sie als Ferienwohnung, kann das Ordnungsamt die Höchststrafe von 500.000 Euro verhängen. Je nach Schwere des Falls und den spezifischen Umständen kann das Bußgeld extrem empfindlich ausfallen.