Strafen drohen: Verbote für Haushaltsgegenstände in Paketen

Ein DHL-Bote in gelb-roter Uniform an einer Straße steht mit einem Schubkarren voller großer und mittelgroßer Päckchen und Pakete vor einem Hauseingang und betätigt die Klingel oder will ins Haus eintreten.
Symbolbild © imago/Michael Gstettenbauer

Schnell lässt sich ein Päckchen mit Hermes oder DHL verschicken. Auf diese Möglichkeit greifen täglich Millionen Deutsche zu. Doch so einfach ist es nicht mit jedem Inhalt. Es existieren Verbote für bestimmte Pakete, die man aufgrund ihres Inhalts nicht versenden darf.

Beim Versand von Paketen gibt es klare Vorschriften, welche Gegenstände verschickt werden dürfen und welche nicht. An die Regeln sollte man sich besser halten, sonst kehrt das besagte Päckchen zu einem zurück. Besonders streng sind die Regeln beim internationalen Versand, welcher auch besonders teuer ist. Einige Verbote zum Versand Haushaltsgegenständen in Paketen sollte jeder kennen.

Verbotene und eingeschränkte Gegenstände

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DHL und anderen Paketdiensten wie UPS legen fest, welche Gegenstände man nicht versenden darf. Dabei unterscheidet der Paket- und Brief-Express-Dienst zwischen verbotenen und eingeschränkten Gegenständen. Verbotene Artikel, wie brennbare Flüssigkeiten oder explosive Materialien, darf man überhaupt nicht verschicken, da sie oft illegal sind und gegen länderspezifische Gesetze verstoßen. Eingeschränkte Gegenstände hingegen, wie alkoholische Getränke oder Parfüms, kann man unter bestimmten Bedingungen und mit spezieller Genehmigung versenden.

Für den internationalen Versand mit DHL Express gelten besonders strenge Regeln. Alkoholische Getränke, Parfüms und wertvolle Antiquitäten darf man nur unter bestimmten Voraussetzungen versenden. Schmuck und Uhren, deren Einzelwert über 5.000 Euro liegt, sowie Gedenkmünzen und Trockeneis gehören ebenfalls zu den eingeschränkten Artikeln. Zu den absolut verbotenen Gegenständen zählen brennbare Flüssigkeiten, nicht auslaufsichere Batterien, und bestimmte elektronische Geräte wegen der Brandgefahr.

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Folgen bei Verstößen und wichtige Hinweise

Doch was passiert, wenn ein Paket verbotene oder eingeschränkte Gegenstände enthält? Solche Pakete sind nicht versichert und werden nicht erstattet. Ärger droht, wenn ein DHL-Kurier beim Abholen einen verbotenen Gegenstand bemerkt. Dann ist er befähigt, die Annahme zu verweigern. Wird der Gegenstand gar während des Transports entdeckt, darf der Dienstleister, also DHL, das Paket zerstören oder an sie, den Absender zurückschicken.

Es ist also extrem wichtig, keine falschen Angaben über den Inhalt oder Wert des Pakets zu machen. Denn solche Täuschungen, um Zölle oder Steuern zu umgehen, ahnden die Behörden streng. Eine vorherige Recherche über Versandregelungen kann mögliche Probleme und zusätzliche Kosten beim Verschicken eines Paketes verhindern. Dies schützt nicht nur Sie, sondern auch den Empfänger und sorgt für einen reibungslosen Versandprozess.