Strafen drohen: Dinge, die nach 22 Uhr in der Wohnung verboten sind

Ein sehr modern eingerichtetes Wohnzimmer in Beige mit Fernseher, Sofa, Lampe, Tisch und anderen Möbeln. Das Zimmer hat eine modern helle Farbe.
Symbolbild © istockphoto/vicnt

Es drohen Strafen, wenn Bürger sich nach 22 Uhr in ihrer Wohnung nicht an gewisse Regeln halten. Viele verschiedene Aktivitäten sind während der Nachtruhe verboten.

In Deutschland gibt es klare Vorschriften zur nächtlichen Ruhe. Feiern bis spät in die Nacht oder das Staubsaugen in den Abendstunden können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Strafen folgen dann, wenn bestimmte Störungen nach 22 Uhr in der Wohnung gemeldet werden. Deswegen sollten Bürger besonders auf diese Regeln achten.

Vorschriften verbieten handwerkliche Tätigkeiten bei Nachtruhe

In Deutschland existieren zahlreiche gesetzliche Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass die Ruhe der anderen Anwohner nicht gestört wird. In Wohngebieten gelten laute handwerkliche Tätigkeiten wie Bohren oder Hämmern nach 22 Uhr als störend. Daher sollten derartige Arbeiten stets tagsüber oder zu den erlaubten Zeiten ausgeführt werden. Bei gravierenden Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro. An Sonn- und Feiertagen ist die Ruhezeit den gesamten Tag über gültig, während von Montag bis Samstag von 22 Uhr bis 6 Uhr die Nachtruhe besteht. Darüber hinaus behalten einige Kommunen sich die Möglichkeit vor, eigene Bestimmungen zu erlassen, die auch eine Mittagsruhe beinhalten können.

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Geräuschbelästigung durch Hausgeräte oder Rasenmäher sind verboten

Im Grunde genommen ist es erlaubt, die Spül- oder Waschmaschine nach 22 Uhr zu verwenden, solange diese keine übermäßigen Geräuschbelästigungen verursacht. Moderne Geräte sind oft leise, doch bei älteren Modellen mit lautem Schleudern oder Spülen solltet ihr in den späten Abend- und Nachtstunden aus Rücksicht auf die Nachbarn auf das Benutzen dieser Haushaltsgeräte verzichten. Ebenso ist es ratsam, ab 22 Uhr den Rasenmäher in der Garage zu lassen. Diese Geräte erreichen Lautstärken von 78 bis 96 Dezibel und könnten die Nachbarn stören. Geräte mit Umweltzertifikaten sind leiser, dürfen jedoch nur an Werktagen von 7 bis 20 Uhr eingesetzt werden. Nach 22 Uhr und an Sonn- sowie Feiertagen sind laute Gartenarbeiten grundsätzlich nicht gestattet. Dafür drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Die Einhaltung der nächtlichen Ruhe in Wohngebieten ist somit gesetzlich vorgeschrieben.