Strafanzeige kann bei diesem Fehler im Supermarkt drohen

Jemand kauft Ketchup ein.
Symbolbild © istockphoto/sergeyryzhov

Das wissen wohl viele nicht! Doch wer diesen Fehler im Supermarkt begeht, dem kann eine Strafanzeige drohen.

Wer als Verbraucher und Kunde regelmäßig im Discounter oder Supermarkt einkauft, glaubt, alle Gesetze und Regeln zu kennen. Allerdings kann durchaus eine Strafanzeige drohen, sollte man folgenden Fehler während des Einkaufs begehen.

Großes und leckeres Angebot

Wer seinen Einkauf im Supermarkt tätigt, ist oft überwältigt von dem großen Angebot von leckerem Obst, den verschiedensten Chips-Sorten oder einfach nur der leckeren neuen und limitierten Cola. Viele verleitet das dazu, schon vor dem Bezahlen ein Stück abzubeißen oder aber einen Schluck zu trinken. Allerdings kann genau das fatale Folgen haben und mit einer Strafanzeige enden.

Doch genau dieses Umstands sind sich viele nicht bewusst. Immerhin geht man ja davon aus, dass die probierte Ware schon im Einkaufskorb liegt und definitiv bezahlt wird. An eine Strafanzeige denken da wohl nur die wenigsten. Ganz besonders in den heißen Sommermonaten passiert es, dass man die Flasche Wasser schon vor dem eigentlichen Kassengang öffnet und einen Schluck daraus trinkt.

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Supermärkte zeigen sich meist kulant

Allerdings gehört eben diese Ware noch gar nicht dem Verbraucher, sondern dem Supermarkt. Und dadurch kann es theoretisch auch zu einer Strafanzeige kommen. Ganz besonders, wenn man etwas heimlich isst oder es maßlos übertreibt, wie zum Beispiel hier und da eine Weintraube nascht, dann noch eine Pflaume probiert und vielleicht noch eine süße Dattel zum Abschluss genießt. Sollte der Supermarkt das mitbekommen, droht eine Strafanzeige, da es sich um einen Diebstahl handelt. Zudem kann es passieren, dass der Supermarkt dem Kunden ein Hausverbot erteilt.

Aus diesem Grund sollte man besser darauf achten, erst nach dem Bezahlen von der gekauften Ware zu probieren. Zwar stellen nur die wenigsten Supermärkte und Discounter eine Strafanzeige, aber in der Theorie dürften sie eben genau das. Oft drückt man aber noch mal ein Auge zu. Insbesondere dann, wenn der Kunde ehrlich ist und zugibt, dass er lediglich zum Geschmackstest vor dem Kauf genascht hat, passiert im Regelfall nichts.