Regel beschlossen: Bis 5.000 Euro Strafe für Millionen Haushalte

Ein gemütliches Zimmer mit modernen Gegenständen. Im Vordergrund steht wohl ein Bett mit einem Laken und einem Kissen. Daneben steht vor der Gardine eine moderne Lampe. In der Mitte des Raumes befindet sich ein Korbsessel mit einem Kissen und einem kleinen Beistelltisch. Bis zu 5.000 Euro Strafe können Eigentümern jetzt aufgrund einer neuen Regel drohen.
Symbolbild © istockphoto/TG23

Eine neue Regel kann dazu führen, dass eine Strafe von bis zu 5.000 Euro auf Millionen Haushalte zukommt, wenn sie diese nicht beachten. Eine Sache sollte man auf jeden Fall tun.

Immer wieder neue Gesetze sorgen dafür, dass man schnell einmal den Überblick verlieren kann und gar nicht mehr weiß, was man tun oder lieber lassen sollte. Doch Unwissenheit schützt nicht vor den Konsequenzen. Bis zu 5.000 Euro Strafe können Millionen Haushalten blühen, wenn sie diese beschlossene Regel nicht beachten.

Energiekrise sorgt für Unmut und finanzielle Sorgen

Seit der Energiekrise schießen die Preise für Strom, Gas und Sprit in die Höhe. Zwar gab es zwischendurch einige Phasen, in denen die Preise wieder sanken. Doch auf das Niveau von vor dem Ukraine-Krieg werden wir wohl nicht mehr kommen. Deshalb sparen Verbraucher, wo sie nur können. Sowohl der Strom- als auch der Gasverbrauch werden sorgfältig überwacht, damit man am Ende nicht vor einer riesigen Rechnung steht. Und auch die derzeitige Bundesregierung hilft mit, Energiekosten zu senken und somit Geld einzusparen, damit die finanziellen Ausmaße für die Bevölkerung stemmbar sind.

Gesetz zwingt Millionen Haushalte zum Handeln

Eine Errungenschaft der Ampel-Koalition war die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV), durch die die Eigentümer von mehreren Wohneinheiten gezwungen werden sollten, einen hydraulischen Abgleich der Gasheizungen vorzunehmen. Mit dieser Verordnung sollten fossile Heizsysteme effizienter gestaltet werden, damit die Heizkosten sinken. Doch leider sind die meisten Eigentümer dieser Pflicht bislang nicht nachgekommen. Nur siebzehn Prozent haben die Vorgabe bisher erfüllt, obwohl bereits die erste Frist abgelaufen ist. Nun endet die zweite Frist am 15. September. Bis dahin sollen Besitzer von Gebäuden mit wenigstens sechs Wohneinheiten den hydraulischen Abgleich durchgeführt haben.

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Da die Durchführung jedoch eine sehr teure und zeitaufwendige Sache ist, schieben viele Eigentümer diese hinaus. Die Kosten für ein Einfamilienhaus betragen schon fast 1.000 Euro. Bei einem Mehrfamilienhaus kann es sogar bis zu 5.000 Euro kosten, je nachdem, wie viele Wohneinheiten es in dem Gebäude gibt. Außerdem dauert der Abgleich einen ganzen Werktag, für den man sechs bis sieben Stunden einplanen muss. Auch einen Handwerker zu finden, ist schwierig. Da der Staat nur fünfzehn Prozent der Kosten übernimmt, verbleibt ein großer Teil der Kosten bei den Eigentümern. Doch nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die EnSimiMaV ablöst, darf man dies nicht weiter aufschieben, denn sonst drohen bis zu 5.000 Euro Strafe.