“Nur nervig”: Kunden wütend über neue Supermarkt-Pfandregel

Ein Mann wirft eine Pfandflasche in den Automaten, die er aus einer Plastiktüte genommen hat. Neben dem Pfandautomaten steht zu beiden Seiten jeweils noch ein Pfandautomat.
Symbolbild © imago/Geisser

Viele Kunden sind restlos genervt von der neuen Supermarkt-Pfandregel. Immer mehr Verbraucher kritisieren die neuen Gesetze. Denn: Die Rückgabe der Flaschen und Dosen mit Pfand sorgt zunehmend für Probleme.

Die Kunden in den Läden zeigen sich frustriert, denn die Supermarkt-Pfandregel, welche kürzlich in Kraft trat, funktioniert nicht ganz ohne Probleme.

Neue Pfandregeln: Das hat sich seit Januar 2024 geändert

Durch die neuen Gesetze haben es Kunden nicht immer leicht bei der Pfandrückgabe. Viele sind mittlerweile genervt von der neuen Supermarkt-Pfandregel. Seit dem 1. Januar 2024 gelten bei Einwegverpackungen neue Regeln für das Pfand, die auch Milch- und Milchmischgetränke betreffen.

Diese werden nun mit einem Einwegpfand von 25 Cent belegt, vorausgesetzt, sie werden in Einwegflaschen aus Kunststoff mit mehr als 0,1 Liter Fassungsvermögen verkauft. Dies betrifft nicht nur reine Milch, sondern auch Kakao mit einem Milchanteil von über fünfzig Prozent sowie trinkbaren Joghurt und Kefir. Damit unterliegen seit Anfang des Jahres fast alle Getränke in Einwegflaschen und -dosen der gesetzlichen Pfandpflicht.

Neue Regelungen bei Rückgabe und Pfanderstattung

Trotz dieser Neuerungen gibt es oft Probleme bei der Rückgabe und Erstattung von Pfand. Die kann für die Verbraucher extrem frustrierend sein. Philip Heldt, Experte für Umwelt und Ressourcenschutz der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, betont die Wichtigkeit, die Regeln rund um das Einwegpfand zu kennen, um Schwierigkeiten zu vermeiden.

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Kunden können Flaschen und Dosen, die mit Pfand belegt sind, in jeder Verkaufsstelle zurückgeben, die selbst Einwegverpackungen aus dem gleichen Material verkauft. Dabei ist allein das Material entscheidend, nicht die Form, Marke oder der Inhalt der Verpackungen. Sogar wenn die Getränke in einem anderen Laden gekauft wurden, müssen Händler die leeren Packungen zurücknehmen und das Einwegpfand von 25 Cent auszahlen.

Eine Ausnahme bilden kleine Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmetern. Sie müssen nur Leergut der Marken annehmen, die sie führen. Pfandbons aus den Automaten haben rechtlich gesehen eine Gültigkeit von drei Jahren ab dem Ende des Jahres seit ihrem Druck.

Weitere Regeln im Überblick

Die Auszahlung der Pfandsumme ist nicht an einen Neukauf gebunden. Allerdings ist es Kunden nicht gestattet, die Bons in einem anderen Geschäft einzulösen als demjenigen, wo sie das Pfand zurückgegeben haben. Die Rückgabe von pfandpflichtigen Verpackungen erfolgt oft an Automaten, welche jedoch nur intakte Dosen oder Flaschen akzeptieren.

Sind Dosen oder Flaschen zerdrückt oder die Zeichen und Strichcodes nicht erkennbar, muss das Personal den Artikel manuell annehmen. So erhalten die Kunden auch dieses Pfand. Fehlen jedoch Pfandzeichen und EAN-Codes, gestaltet sich die Zuordnung als Pfand etwas schwierig.