Niederlage für Lidl: Beliebtes Produkt wird verboten in allen Filialen

Quelle: obs/LIDL Symbolbild

Lidl hat als Discounterkette viele Angebote im Sortiment. Jetzt hat der Supermarkt vor Gericht eine derbe Schlappe kassiert. Ein Küchengerät darf ab sofort nicht mehr verkauft werden.

In Deutschland darf der Discounter Lidl ein beliebtes Küchengerät nicht mehr verkaufen. Das hat ein Gericht jetzt entschieden. Eine herbe Niederlage für den Discounter.

Heftige Niederlage für Lidl

Bei Lidl darf ab sofort ein sehr begehrtes Haushaltsgerät nicht mehr verkauft werden. Ein Gericht hat entschieden, dass das betreffende Küchengerät zu nah an einem Markenprodukt liegt. Lidl hatte einen langwierigen Gerichtsstreit mit den Markenhersteller Vorwerk geführt. Dieser Konzern siegte nun vor Gericht gegen den Discounter.

Dabei ist das Küchengerät von Lidl sehr begehrt und einer der Best-Seller des Supermarkts. Beim Rechtsstreit ging es um Kunden, Geld und natürlich auch dem Markenrecht. Denn Lidl soll das Patentrecht von Vorwerk verletzt haben. Das Küchengerät von Lidl sei eine Kopie des Markenprodukts.

Marken-Variante gab Ärger

Konkret geht es darum, dass das Küchengerät Thermomix von Vorwerk viele Kunden begeistert. Aufgrund der vielen Funktionsweisen kann der Küchenhelfer den Alltag erleichtern. Doch leider hat das Gerät auch seinen Preis. Fast 1.360 Euro kostet die Anschaffung eines Thermomix. Dieses Gerät kann sich wahrlich nicht jeder leisten.

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Lidl brachte ein ähnliches Gerät auf den Markt. Der „Monsieur Cuisine Connect“ griff die Kunden ab, die sich das teure Vorwerk-Gerät nicht kaufen konnten. Das Lidl-Gerät hat ähnliche Funktionsweisen, ist mit einer Rezept-Datenbank, WLAN-Anbindung und einem modernen Touchscreen versehen. Fast wie das Original.

Zu starke Ähnlichkeit – Verkaufsverbot erteilt

Und genau das, wurde dem Discounter nun zum Verhängnis. Die Firma Vorwerk klagte gegen Lidl, denn das Unternehmen sah das Patentrecht verletzt. Vorwerk bekam vor Gericht recht. Der Vorwurf, Lidl habe mit dem „Monsieur Cuisine Connect“ den Thermomix kopiert. Tatsächlich ist das nicht das erste Mal, denn auch in Spanien gab es bereits eine Klage von Vorwerk gegenüber Lidl. Ebenso wegen dem Patentrecht.

In Spanien allerdings darf der „Monsieur Cuisine Connect“ weiterhin verkauft werden, denn hier gewann Lidl die Gerichtsverhandlung. In Deutschland allerdings wird es das Küchengerät von Lidl nicht mehr zu kaufen geben. Das Gericht entschied zu Gunsten von Vorwerk und untersagte damit Lidl den weiteren Verkauf des Küchenhelfers.