Neues Verbot: Supermärkte dürfen an bestimmtem Tag nicht mehr liefern

Ein sehr leerer Kühlschrank.
Symbolbild © istockphoto/doble-d

Ein neues Verbot soll nun vorschreiben, dass Supermärkte an einem bestimmten Tag nicht mehr liefern dürfen. Das dürfte vielen Kunden nicht gefallen.

Bislang konnten zahlreiche Kunden eines bestimmten Supermarkts ein praktisches Angebot wahrnehmen. Doch durch ein neues Verbot wurde dieses jetzt gestoppt. Demnach dürfen Supermärkte an einem bestimmten Tag keine Produkte mehr liefern.

Einkauf mit Einschränkungen

Verbraucher können von Montag bis Samstag zu den jeweiligen Ladenöffnungszeiten in Discountern und Supermärkten vor Ort einkaufen. Wer es nicht schafft, an diesen Tagen den Laden zu besuchen, der hatte bislang in vielen Regionen die Möglichkeit, einfach einen Onlineshop mit der Lieferung der benötigten Produkte zu beauftragen. Jetzt jedoch dürfen Supermärkte nicht mehr sieben Tage die Woche liefern – ein Tag ist als Ruhetag vorgeschrieben.

Das Verbot betrifft Online-Supermärkte, bei denen Kunden bisher auch am Sonntag einkaufen und sich die Produkte am gleichen Tag liefern lassen konnten. In einem ersten Bundesland soll dieser Service jetzt verboten werden. Die Gründe für den Sonntagslieferdienst sind vielseitig. Derweil setzte der betroffene Betreiber auf das Motto: “Grenzenloser Einkauf – auch an Sonn- und Feiertagen.”

Grenzenlos – bis zum Verbot

Dem Lieferdienst “Knuspr” wurde jetzt der Riegel vorgeschoben. Denn bislang agierte das Unternehmen sehr erfolgreich und bot seinen Kunden laut eigener Angaben das “Beste aus Supermarkt und Hofladen – in drei Stunden geliefert”. Dazu war die Lieferung auch an Sonn- und Feiertagen möglich. Bis jetzt. Denn ab sofort dürfen Supermärkte an einem bestimmten Tag nicht mehr liefern.

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Generell ist es Supermärkten per Gesetz verboten, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Das Unternehmen hat jedoch eine Lücke gefunden, um das Verkaufsverbot zu umgehen. Anstatt bei Knuspr selbst zu bestellen, ordern die Kunden sonntags beim Knuspr Café. Um dies umsetzen zu können, hat der Konzern die Tochtergesellschaft “Kleiner Kern” ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um einen Gastronomiebetrieb, der laut Gesetz auch an Sonn- und Feiertagen öffnen darf.

Von Freud zu Leid

Die Freude bei Knuspr war zu Beginn groß und so hieß es vonseiten des Unternehmens: “Mit der Lösung schlagen wir gleich drei Fliegen mit einer Klappe. Zum einen ist es unser Sprungbrett, für unsere Kunden nun auch endlich an Sonn- und Feiertagen mit den frischesten Lebensmitteln aus der Region da zu sein. Zu guter Letzt bieten wir allen Münchnern einen neuen gastronomischen Treffpunkt mitten in der Innenstadt.” Knuspr darf nun jedoch wie alle anderen Supermärkte auch an besagtem Tag nicht mehr liefern.

Kurz nach Start des Angebots kam eine behördliche Anordnung, nach der das Unternehmen keine Sonntagslieferungen mehr durchführen darf. Die Nutzer erfuhren davon in der Knuspr-App: “Schweren Herzens müssen wir dich informieren, dass wir diesen Sonntag keine Bestellungen an dich ausliefern können, aufgrund auferlegter Beschränkungen, denen wir nicht zustimmen. Aber vorerst müssen wir diesen trotzdem folgen & deshalb unsere Sonntagslieferungen bis auf Weiteres pausieren.” Es wird sich zeigen, ob das Unternehmen ein neues Schlupfloch findet und seine Sonntagslieferungen wieder aufnehmen kann.