Neues Gassi-Gesetz: Hundehalter müssen auf die Uhr schauen

Zwei Frauen gehen mit ihren Hunden spazieren. Sie laufen auf dem Gehweg neben einer Wiese. Beide Hunde sind klein und haben zotteliges Fell.
Symbolbild

Karlsruhe Insider: Hunde-Auslauf festgesetzt.

Die neue Tierschutzverordnung für 2022 ist raus. Die Halter von Hunden müssen sich auf einige Neuerungen einrichten, da im Falle einer Nichteinhaltung unter Umständen sogar ein Bußgeld verhängt werden kann.

So wurden die neuen Tierschutzverordnungen in einem sogenannten Gassi-Gesetz eingebunden, denn während die einen ihre Hunde verwöhnen und verhätscheln, werden die anderen Hunde abgerichtet und dann praktisch sich selbst überlassen. Wenn solche Hunde ins Tierheim kommen, dann werden diese Hunde krank und aggressiv zugleich, da sie nichts anderes erfahren haben.

Die neue Tierschutz-Hundeverordnung besagt, dass erwachsene Hunde mindestens zweimal am Tag, und dann jeweils für eine Stunde ausgeführt werden sollen.

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Bei Haltung in den eigenen Räumen muss der Hund die Möglichkeit haben, nach draußen zu schauen, um seine Wissbegierde zu stoppen.

Allerdings ist vollkommen unklar, wie die neue Hunde-Schutzverordnung einzuhalten ist bzw. wie diese überhaupt kontrolliert werden kann.

Zudem ist es Vorschrift, dass ein Hund grundsätzlich anzuleinen ist, es sei denn, dass es an bestimmten Plätzen aufgehoben werden kann.