Millionen jubeln: Auszahlungstermin im September steht fest

Die Hand eines Mannes hält mehrere Geldscheine hoch. Darunter sind ein 50-Euro-Schein, ein 100-Euro-Schein und ein 200-Euro-Schein. Dahinter sind eine weiße Wand und ein brauner Boden zu sehen.
Symbolbild © imago/Guido Schiefer

Wenn das Geld am Ende des Monats knapp wird, kann man den ersten Tag des neuen Monats kaum erwarten. Nun gibt es erneut Grund zur Freude, denn ein bestimmter Auszahlungstermin im September steht fest.

Viele Menschen sind in Deutschland auf staatliche finanzielle Unterstützung angewiesen. Diese gibt es in vielen Formen. Kindergeld, Rente, Bürgergeld. Für eine Leistung steht nun der Auszahlungstermin im September fest, sodass Millionen Bürger wieder jubeln können.

Planung und Auszahlungstermine im Überblick

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sind häufig auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Nur so können viele die monatlichen Pflegekosten decken. Das Pflegegeld bietet hier eine wichtige Entlastung und steht allen Personen mit mindestens Pflegegrad 2 zur Verfügung, die zu Hause von Freunden oder Verwandten betreut werden. Unabhängig davon, ob die pflegebedürftige Person privat oder gesetzlich ist, bleibt die Auszahlung immer gewährleistet.

Ein entscheidender Punkt für viele ist der Zeitpunkt der monatlichen Überweisung. Keiner will schließlich Mahnungen kassieren oder seine Miete nicht mehr zahlen können, weil das Geld ausbleibt oder zu spät kommt. Das Pflegegeld zahlt der Bund in der Regel bis zum ersten Werktag des Monats aus. Beispielsweise fiel der Auszahlungstermin im Januar 2024 auf den 2. Januar, im Februar bereits auf den 1. des Monats. Solche festgelegten Termine bieten den Betroffenen die nötige Planungssicherheit und ermöglichen eine rechtzeitige Vorsorge für mögliche Pflegeausgaben. Für den Oktober 2024 wurde der Auszahlungstermin für das Geld vom September auf Dienstag, den 1. Oktober, festgelegt. Im November wird das Pflegegeld entweder am 1. oder am 4. November überwiesen. Im Dezember 2024 erfolgt die Auszahlung am Montag, den 2. Dezember

Lesen Sie auch
5.000 Euro Bußgeld: Wäscheverbot kommt für Millionen Haushalte

Wer entscheidet über die Nutzung des Geldes?

Das Pflegegeld wird dabei aber nicht an die pflegende Person überwiesen, sondern an die pflegebedürftige Person selbst. Diese hat dadurch die komplette Freiheit und bleibende Selbstständigkeit, um zu entscheiden, wie das Geld eingesetzt wird. Ob es vollständig an die Pflegeperson weitergegeben oder für andere pflegerelevante Ausgaben verwendet wird, kann man so selbst bestimmen. Um der Pflegeperson direkten Zugriff auf das Geld zu ermöglichen, ist eine Vollmacht erforderlich.

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich immer nach dem Pflegegrad der betroffenen Person. Mit steigendem Pflegebedarf erhöht sich logischerweise also auch die finanzielle Unterstützung. Neben dem reinen Pflegegeld besteht zudem die Möglichkeit, Pflege-Sachleistungen wie professionelle Pflegedienste in Anspruch zu nehmen. Wer eine Kombination aus beidem bevorzugt, kann sogar den ungenutzten Teil der Sachleistungen als Pflegegeld erhalten und damit flexibel die Pflege individuell gestalten.