Mietern droht Rauswurf – “Kochen streng verboten in Wohnungen”

Eine Frau probiert das selbst gekochte Essen aus einem Wok, der auf einer eingeschalteten Herdplatte steht. In der linken Hand hält sie den Deckel. In der rechten nimmt sie etwas von dem Essen auf den Kochlöffel.
Symbolbild © istockphoto/nensuria

Als Mieter muss man sich an viele Regeln halten. Mietern droht sogar der Rauswurf, wenn sie sich nicht an die Vorschriften bezüglich des Kochens in der Wohnung halten.

Wer denkt, er könne in der eigenen Wohnung tun und lassen, was er will, irrt sich. Denn Mietern droht der Rauswurf, wenn sie bestimmte Regeln und Vorschriften nicht beachten. Dies gilt auch fürs Kochen, das unter gewissen Umständen in Wohnungen verboten sein kann.

Mieter haben sich an Regeln und Vorschriften zu halten

Wer in einer Wohnung oder einem Haus zur Miete wohnt, kann nicht einfach tun und lassen, was er möchte. Mit dem Mietvertrag überlässt der Eigentümer dem Mieter den Wohnraum zu bestimmten Bedingungen. Dazu zählt unter anderem das Zahlen der Miete, aber auch das Instandhalten der Wohnung. Doch mit der Unterschrift verpflichtet man sich zu noch mehr. So dürfen einige Aktivitäten zu bestimmten Zeiten nicht ausgeführt werden. Auch wer Kinder hat, muss den Nachwuchs im Zaum halten. Sonst kann es richtig teuer werden.

Verstoß gegen das Koch-Verbot kann schwerwiegende Konsequenzen haben

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Bei Verstößen kann es nicht nur richtig teuer werden, sondern man kann unter Umständen auch die Wohnung verlieren. Natürlich darf man in der eigenen Wohnung kochen. Wer Nachtschicht hatte und sich morgens etwas zu essen machen möchte, kann dies selbstverständlich auch tun. Die Nachbarn müssen auch die normalen Essensgerüche beim Zubereiten einer Mahlzeit tolerieren.

Verboten hingegen ist das Benutzen lauter Küchenmaschinen in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr und in der Mittagszeit von 12:00 bis 15:00 Uhr. Nachts sollte man auch das Einschalten der Dunstabzugshaube vermeiden. Diese kann unter Umständen sehr laut sein. Hilfreich ist es, erst nach dem Essen die Wohnung zu lüften. Wenn man Fenster und Türen außerdem geschlossen hält, dringt weniger Lärm nach draußen. Wer sich diesen Vorschriften widersetzt, riskiert nicht nur die Abmahnung durch den Vermieter, sondern kann unter Umständen auch seine eigenen vier Wände verlieren. Dies gilt auch für das gewerbliche Kochen. Hier muss vorab die schriftliche Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Auch diesbezüglich kann eine Zuwiderhandlung den Verlust der Wohnung bedeuten.