Lücke: Millionen Haushalte lassen sich von GEZ befreien

Auf einem Tisch liegt ein Brief. Es ist ein GEZ-Bescheid. Oben zu sehen sind die Logos ARD ZDF und das Deutschlandradio sowie das Wort Beitragsservice. Die Rundfunkgebühr ist in Deutschland Pflicht.
Symbolbild © imago/Panama Pictures

Das wissen nur die wenigsten! Aber dank einer Lücke können sich Millionen Haushalte von der GEZ befreien lassen. Wenn man einige Voraussetzungen erfüllt, dann ist die unliebsame Rundfunkgebühr bald Geschichte.

Es gibt wohl nur wenige Bürger in Deutschland, die gern GEZ-Gebühren zahlen. Allerdings ist der monatliche Beitrag in Höhe von 18,36 Euro Pflicht für jede Person. Doch dank einer Lücke gibt es die Möglichkeit, dass sich Millionen Haushalte jetzt von der GEZ befreien lassen können.

Kein GEZ zahlen: Lücke im System richtig nutzen

Selbst wenn man nicht einmal Fernseher, Radio und Co. besitzt, ist der Rundfunkbeitrag in Deutschland Pflicht. Für viele Menschen eine ärgerliche Angelegenheit, der sie vermeintlich nicht entgehen können. Dabei gibt es eine Lücke im System, wodurch sich eigentlich Millionen Haushalte von der GEZ befreien lassen könnten. Dafür muss man lediglich einige Voraussetzungen erfüllen, um dann einen Antrag auf die Befreiung von dem Rundfunkbeitrag zu stellen.

Und zwar gehört zu den Millionen von Haushalten, die sich von der GEZ befreien lassen können, die Personengruppe der Rentner. Aber auch wer Bürgergeld oder eine andere Form von Grundsicherung erhält, kann sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Auch Bürger, die eine Pflegestufe haben, müssen die Gebühr nicht zahlen. So kann man sich in Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Bremen von der GEZ befreien, wenn man Pflegegeld erhält. Auch wenn man in einem Pflegeheim wohnt (oder erst dorthin zieht), kann man einen Antrag auf Befreiung von den GEZ-Gebühren stellen. Weitere Personengruppen, die sich von der GEZ befreien lassen können, sind Studenten, die BAföG beziehen, aber auch blinde und taube Menschen. Und auch Asylbewerber müssen die Gebühr nicht entrichten.

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Von GEZ befreien: Ausnahmereglung möglich

Und selbst wenn man nicht zu den oben genannten Personengruppen zählt, besteht die Möglichkeit einer Befreiung. Hier kann man dann den sogenannten Härtefall beantragen, damit man ebenfalls zu den Millionen Haushalten zählt, die keine GEZ zahlen müssen. Als Härtefall kann es dabei unter anderem zählen, wenn man ein besonderes niedriges Einkommen hat, welches die Bedarfsgrenze für soziale Leistungen unterschreitet, sobald die monatlichen 18,36 Euro Rundfunkgebühren entrichtet werden.