Hohe Strafe droht: Dieses Verbot gilt bei der Deutschen Post

DHL-Fahrzeug mit vielen Paketen. Das Postauto steht auf der rechten Seite am Straßenrand. Die hinteren Türen sind geöffnet, sodass man die Pakete im Innenraum sehen kann.
Symbolbild © istockphoto/Lari Bat

Bei der Deutschen Post gibt es ein Verbot, an das man sich besser halten sollte. Andernfalls muss der Kunde hier unter Umständen tief in die Tasche greifen. Denn es drohen hohe Strafen bei Missachtung.

Bei der Deutschen Post gibt es ein Verbot, das ziemlich teuer werden kann. Wenn man sich nicht daran hält, muss man mit einer hohen Strafe rechnen – falls man erwischt wird.

Streng verboten, doch viele Kunden wissen es nicht

Wer Briefe und Pakete verschicken will, der glaubt im Regelfall zu wissen, was man versenden darf und was nicht. Doch tatsächlich gibt es einige Verbote bei der Deutschen Post, die nur die wenigsten kennen. Wer sich an dieses Verbot nicht hält, muss mit einer hohen Strafe rechnen. So darf man unter anderem bei DHL keinen Alkohol, Antiquitäten, Gedenkmünzen, Trockeneis, Steuerbanderolen, aber auch Parfüm oder Schmuck mit einem Wert von 5.000 Euro und mehr einfach so versenden. All diese Dinge gelten nämlich als ein Gefahrengüter und für diese gilt ein Verbot bei der Deutschen Post, da diese Güter eine Gefahr für Umwelt, Menschen, Tiere oder sogar die öffentliche Sicherheit sein könnten. Auch Batterien oder bestimmte Reinigungsmittel kann man nicht einfach verschicken. Wer diese Dinge dennoch versenden will, muss die Sendung entsprechend kennzeichnen. Sollte man das nicht tun, könnte eine hohe Strafe drohen.

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Hohe Bußgelder drohen, wenn man sich nicht an das Verbot hält

Noch strenger sind die Regeln, wenn es darum geht, bestimmte Dinge ins Ausland zu verschicken. Auch hier gibt es ein Verbot bei der Deutschen Post, an welches man sich unbedingt halten sollte. So darf man unter anderem keine Lithium-Akkus, Airbags, aber auch keine Veranstaltungstickets und Lotterielose einfach versenden. Neben hohen Bußgeldern darf die Post das Paket sogar zerstören. Tatsächlich ist der sogenannte internationale Versand dieses Gefahrenguts grundsätzlich nicht erlaubt. Auch eine Kennzeichnung, dass es sich um ein Gefahrengut handelt, reicht hier nicht aus. Ausnahmen gelten nur, wenn man bestimmte Zusatzvereinbarungen und Voraussetzungen erfüllt. So kann man zum Beispiel als Geschäftskunde eventuell das ein oder andere Gefahrengut versenden, wenn man alle Regeln einhält. Das Verbot der Deutschen Post, Gefahrengüter ins Ausland zu versenden, gilt jedoch in jedem Fall für Privatpersonen.