“Gab es noch nie”: Neue Pflicht kommt für Millionen Gartenbesitzer

Ein älterer Mann mit grauem Haar steht auf einer Leiter aus Aluminium und schneidet eine Hecke zu. Man sieht ihn von hinten.
Symbolbild © istockphoto/brytta

Hobbygärtner aufgepasst! Bald kommt eine neue Pflicht auf Millionen Gartenbesitzer zu, die es so noch nie gab. Es ist nicht mehr viel Zeit bis zum Starttermin.

Wer einen Garten sein Eigen nennt, pflegt ihn mit Hingabe, damit er sauber und schön bleibt. Doch das ist nicht das Einzige, um das man sich kümmern muss. Denn es gibt tatsächlich zahlreiche Pflichten, denen man als Hobbygärtner nachkommen muss. Nun gibt es bald eine neue Pflicht, die auf Millionen Gartenbesitzer zukommt.

Nicht nur Freude, sondern auch Pflichten

Jeder, der einen Garten besitzt, versteht, wie viel Arbeit, aber auch wie viel Freude darin steckt. Es gibt zahlreiche Foren im Internet, in denen man sich mit anderen Gartenfreunden austauschen und sich Tipps und Tricks holen kann. Doch das ist nicht das Einzige, um das man sich kümmern muss. Für Gartenbesitzer hat der Gesetzgeber auch zahlreiche Pflichten aufgestellt, die man erfüllen muss. So müssen beispielsweise Hecken und Sträucher immer zurückgeschnitten sein, damit sie nicht den Gehweg versperren. Außerdem darf man nichts tun, was andere stören könnte.

Neue Pflicht zwingt Gartenbesitzer zum Handeln

Lesen Sie auch
Drastische Änderung beim Geldabheben – "Auch bei Sparkasse"

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es eine neue Pflicht, der Millionen Gartenbesitzer nachkommen müssen. Diese sollte bereits ab dem 23. Dezember 2023 gelten, wurde dann jedoch auf Anfang 2025 verschoben. Schuld daran ist die EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (EU 2021/2118), die man auch als “KH-Richtlinie” kennt. Damit ist gemeint, dass eine Versicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 9 Millionen Euro für Fahrzeuge abgeschlossen sein muss. In diesem Zusammenhang plant die Bundesregierung auch eine Änderung der Versicherungspolitik für andere Fahrzeuge wie Aufsitzrasenmäher, Schneeräumer, Gabelstapler, Bagger, Planiermaschinen und langsame Traktoren.

Diese Fahrzeuge benötigten bislang keinen eigenen Versicherungsschutz, auch wenn man sie auf öffentlichen Straßen bewegt hat. Dies ändert sich nun ab dem 1. Januar 2025. Dann müssen diese Fahrzeuge ähnlich wie Autos versichert werden. Dies gilt für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 bis 20 Kilometern pro Stunde. Der Gesamtverband der Versicherer (kurz GDV) kritisiert diese Regelung, da es bislang keine relevanten Schadenfälle mit solchen Fahrzeugen gegeben habe. Dennoch gilt ab dem 1. Januar des nächsten Jahres die neue Versicherungspflicht.