Erste Familien in Deutschland müssen Kindergeld zurückzahlen

Ein Erwachsener streckt einem kleinen Kind viele 50 Euro Scheine zu. Er hält sie in der Hand. Das Kind trägt ein gestreiftes Oberteil.
Symbolbild © istockphoto/KurKestutis

In Deutschland müssen einige Familien zu viel erhaltenes Kindergeld zurückzahlen. Dies ist der Fall, wenn die Familienkasse feststellt, dass Bürger bestimmte Voraussetzungen doch nicht erfüllen.

Ein Schock für viele Familien: In Deutschland müssen nun einige Familien Kindergeld an die Familienkasse zurückzahlen, da ihnen dieses doch nicht zusteht. Diese Situation betrifft Familien, die vielleicht unwissentlich nicht alle Voraussetzungen erfüllt haben, um das Kindergeld in voller Höhe zu erhalten.

Viele Familien erhalten fälschlicherweise Kindergeld 

Für die betroffenen Eltern ist dies ein schwerer Schlag, da das Kindergeld für sie eine wichtige finanzielle Unterstützung bedeutet. Momentan erhalten Familien in Deutschland monatlich 250 Euro pro Kind. Diese Zahlungen will die Regierung in Deutschland im Jahr 2025 sogar erhöhen. Doch was passiert, wenn sich herausstellt, dass diese Zahlungen unberechtigt waren? Die Familienkasse fordert das zu viel gezahlte Geld zurück, sobald sie feststellt, dass bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt wurden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Kind nicht mehr in der Erstausbildung ist oder das 25. Lebensjahr überschritten hat, aber weiterhin Kindergeld bezogen wurde. In solchen Fällen erhalten die betroffenen Eltern einen “Aufhebungs- und Erstattungsbescheid”. Darin steht, warum und in welcher Höhe Bürger das Kindergeld zurückzahlen müssen.

Lesen Sie auch
Filialen-Aktion: Rossmann und dm verteilen Geschenke an Kunden

Rückzahlung einfach mit zukünftigen Zahlungen verrechnen

Wie läuft der Rückzahlungsprozess ab? Die Bundesagentur für Arbeit bietet verschiedene Möglichkeiten an, um die Schulden zu begleichen. Die Rückzahlung können Bürger entweder durch eine Einmalzahlung per Überweisung oder Lastschrift begleichen oder mit zukünftigen Kindergeldzahlungen verrechnen lassen. In besonderen Härtefällen, wenn die Rückzahlung eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt, können die Bürger sogar eine Stundung oder Ratenzahlung vereinbaren.

Eltern, die der Meinung sind, dass die Rückforderung unrechtmäßig ist, haben das Recht, Widerspruch einzulegen. Dieser muss jedoch fristgerecht erfolgen und bedeutet nicht, dass die Rückzahlung gestoppt wird. Der Widerspruch gibt den Familien die Möglichkeit, ihre Situation erneut prüfen zu lassen und gegebenenfalls eine Änderung des Bescheids zu erreichen. Diese Situation führt verständlicherweise zu Unsicherheit und Unmut bei den betroffenen Familien.