Einschränkungen: Ein Kochverbot droht in deutschen Wohnungen

Ein Mann steht am Herd und kocht. Es steht eine Pfanne auf der Herdplatte und er streut wohl gerade ein Gewürz in das Essen. Am Griff des Backofen hängen zwei Ofenhandschuhe.
Symbolbild © istockphoto/DGLimages

Das scheint einfach unglaublich, aber es droht tatsächlich ein Kochverbot in deutschen Wohnungen. Die Menschen müssen dann mit erheblichen Einschränkungen in ihren eigenen vier Wänden rechnen. Wir klären auf.

Gesetze und Vorschriften bestimmen das gesellschaftliche Zusammenleben. Ohne sie geht es nämlich nicht. Doch so manches Mal mag man denken, dass einiges doch wirklich zu weit geht. So soll tatsächlich ein Kochverbot in deutschen Wohnungen drohen, was für die Menschen erhebliche Einschränkungen mit sich bringen würde.

Grundrechte ja – aber nicht auf Kosten anderer

Hierzulande gelten die Grundrechte des Menschen als unantastbar. Dazu zählt das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung oder das Recht auf freie Religionsausübung. Die Grundrechte eines Einzelnen werden erst dann eingeschränkt, wenn ein Mensch mit der Ausübung seiner Rechte andere einschränkt oder ihre Grundrechte verletzt. Was so banal und verständlich klingt, kann jedoch im Alltag so seine Tücken haben. Selten leben wir nämlich für uns allein. Und wer sich in Gesellschaft befindet, kann natürlich sehr schnell seine Grenzen erreichen.

Besondere Pflichten in der Wohnung

Mit Pech können die Probleme schon im eigenen Wohnbereich anfangen. Die meisten von uns haben nämlich Nachbarn. Und wir kennen es bestimmt alle: Es gibt immer den ein oder anderen Nachbarn, mit dem nicht gut Kirschen essen ist. Es gibt jedoch Gesetze und Vorschriften, an die sich jeder halten muss, um andere nicht zu stören. Und das kann – man mag es kaum glauben – auch beim Kochen in der eigenen Wohnung geschehen. Natürlich gehört es zum Recht jedes Mieters, die Küche in der eigenen Wohnung zu benutzen und sich eine Mahlzeit zuzubereiten.

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Natürlich dürfen wir auch nachts und in der Mittagszeit kochen. Dabei gilt es jedoch einiges zu beachten. Gerüche und Lärm beim Kochen bleiben oftmals nicht aus und müssen in gewissem Rahmen auch von den Nachbarn geduldet werden. Doch wer nachts seine Küchenmaschine anwirft und sich sein Mahl zubereitet, muss damit rechnen, abgemahnt zu werden. Denn die Ruhe stören darf man beim Kochen nicht. Und man sollte sich nicht vertun: Eine Dunstabzugshaube kann ganz schön laut sein und sollte in den Ruhezeiten eher nicht benutzt werden. Experten empfehlen, erst nach dem Kochen die Fenster zu öffnen und zu lüften. Denn geschlossene Fenster und Türen können schon jede Menge Lärm schlucken. Außerdem muss man als Mieter jene Vorhaben, die über das private Nutzen der Küche hinausgehen, dem Vermieter melden. So darf man die Küche in der Wohnung nicht ohne Absprache mit dem Vermieter gewerblich nutzen.