Einfach die Hecke im Garten schneiden – 50.000 Euro Strafe drohen

Ein Gärtner verpasst einer Hecke einen Heckenschnitt, die meterhoch ist und sich in einem sehr gepflegten Garten befindet. Vor der Hecke, die aus mehreren Bäumen besteht, befindet sich ein mit Blumen angelegtes Beet.
Symbolbild © istockphoto/ArtistGNDphotography

Viele sind absolut ahnungslos und schneiden die Hecke im eigenen Garten, ohne sich vorher zu informieren. Doch dies kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bedeuten. Der Grund dafür ist mehr als einleuchtend.

Unwissenheit schützt vor Straft nicht, besagt ein altes deutsches Sprichwort. Dies gilt auch für das Schneiden der Hecke im eigenen Garten. Wer dies jetzt trotzdem tut, der muss mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Das Gesetz hierzu ist eindeutig.

Das eigene kleine Paradies auf Vordermann bringen

Gerade im Sommer verbringt man die Tage gern draußen im eigenen Garten, um beispielsweise den Abend nach einem anstrengenden Arbeitstag ausklingen zu lassen. Und da stört es natürlich, wenn das eigene kleine Paradies nicht ordentlich und sauber ist. Deswegen nutzen viele Menschen die sommerlichen Temperaturen, um den Garten auf Vordermann zu bringen. Wer nicht im Frühling schon alles vorbereitet hat, will spätestens jetzt das Chaos beseitigen. Doch so einfach gestaltet sich dies nicht. Denn gerade beim Schneiden der Hecke sowie größerer Büsche oder Bäume im eigenen Garten muss man sich vorher genau informieren. Dies ist nämlich verboten und kann mit 50.000 Euro Bußgeld ganz schön teuer werden.

Lesen Sie auch
Beim Sammeln: Vorsicht geboten bei diesem Fund im Wald –"Giftig"

Deshalb ist das Schneiden der Hecke im Garten verboten

Schneidet oder rodet man seine Hecke im Garten vom 1. März bis zum 30. September, verstößt man gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Dieses schützt die heimischen Tier- und Pflanzenarten. In den Hecken, größeren Büschen und Sträuchern sowie den Bäumen suchen Vögel und andere kleinere Tiere nämlich Schutz und Zuflucht. Schneidet man diese Gewächse bis auf die Äste zurück oder entfernt sie ganz, gefährdet man damit sehr wahrscheinlich auch die dort lebenden Tiere und ihre Nester. Durch das Verbot zwischen März und September sollen die Tiere die Möglichkeit haben, ihre Jungen ungestört aufzuziehen.

Das Verbot gilt jedoch nicht nur für Haus- und Gartenbesitzer, sondern auch für die Städte und Gemeinden selbst. So wird man zwischen März und September keinen Arbeiter antreffen, der die städtischen Hecken rodet oder gar komplett entfernt. Andere Maßnahmen dagegen sind erlaubt und sogar verpflichtend: Ragen die Hecken in den Gehweg hinein oder behindern sie den Straßenverkehr, müssen sie zurückgeschnitten werden. Und natürlich darf man seine Hecken auch in Form halten. Lediglich größere Schnitt- und Rodearbeiten, wie zum Beispiel das Zurückschneiden der Hecke bis in das mehrjährige Holz, sind verboten.