Drastische Maßnahme bei Deichmann: Hausverbot für Mutter und Kind

Deichmann bei Nacht. Eine Filiale des Schuhladens in einer Fußgängerzone ist beleuchtet, während es draußen dunkel ist. Man erkennt das Angebot sowie den grünen Schriftzug und das Logo des Konzerns.
Symbolbild © istockphoto/Bjoern Wylezich

Da muss etwas Heftiges passiert sein, wenn Deichmann ein Hausverbot für eine Mutter und ihr Kind ausspricht. Das würde man zumindest erwarten. Aber ein wenig merkwürdig ist der Vorfall schon.

Zu solch drastischen Maßnahmen greift der Schuh-Konzern normalerweise nicht. Da fragt man sich natürlich sofort, was vorgefallen ist. Das Hausverbot für Mutter und Kind gilt jedenfalls nach wie vor.

Diesen Schuhkauf hatte sich die kleine Familie gewiss anders ausgemalt

Regeln und Strafen tauchen überall in unserem täglichen Leben auf. Dabei werden diese Vorschriften meistens vom Staat selbst ausgesprochen. Somit müssen Menschen, die eine Blitzer-App benutzen, jetzt sogar ins Gefängnis. Ein Geschäft wie Deichmann hat in der Regel allerdings wenig Interesse daran, Strafen für die Verbraucher zu verhängen. Schließlich ist der Kunde König. Und wenn man ein Hausverbot erteilt, so wie im folgenden Fall einer Mutter und ihrem kleinen Kind, verliert man potenzielle zahlende Kundschaft. Folgerichtig hat Deichmann auch in seinem Statement erklärt, dass diese Maßnahme wirklich nur der allerletzte Schritt gewesen sei. Im vorliegenden Fall, so der Schuh-Konzern, sei nichts anderes mehr übrig geblieben. Aber: Was ist eigentlich passiert?

Zuerst war es die Mutter, welche sich in einem Facebook-Post beschwerte. Ihr Nachwuchs habe, als sie sich selbst Schuhe angeguckt habe, ein zum Verkauf stehendes Spielzeugauto aus seiner Verpackung herausgeholt. Als die Mutter das schließlich gesehen habe, habe dort bereits eine Verkäuferin gestanden – stocksauer. Die Mutter habe dabei helfen wollen, das Spielzeug wieder in die Verpackung zu tun und so zuzukleben, dass man es weiterhin verkaufen könne. Denn nichts sei kaputt gewesen. Die Verkäuferin, so die Mutter, habe aber nicht reden wollen, sondern habe kurzerhand sowohl der Mutter als auch ihrem Kind ein Hausverbot verhängt. Ist diese Version realistisch? Deichmann sieht das anders.

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Aussage gegen Aussage: Die Kontroversen um das Hausverbot

Der Schuh-Konzern hat auf den Vorfall so reagiert: In einer Mitteilung heißt es, dass mehrere Kollegen bestätigen könnten, dass das Kind gleich mehrere Spielzeuge ausgepackt und sogar in seine Taschen gesteckt habe. Sogar nachdem Mutter und Kind darauf angesprochen worden seien, soll die Mutter sich geweigert haben, dafür zu bezahlen. Deichmann sei es auch unangenehm, solche Schritte wie ein Hausverbot durchzusetzen. Es sei am Ende aber nichts anderes übrig geblieben, weil sich andere Kunden bereits gestört gefühlt hätten. Und diese stünden nun einmal an erster Stelle.

Welcher Seite man indessen (mehr) Glauben schenken darf, bleibt jedem selbst überlassen. Tatsache ist aber, dass die Mutter und ihr Kind ab sofort woanders Schuhe shoppen müssen – hoffentlich ohne ein Hausverbot zu bekommen.