Bußgelder: Erste Supermärkte erlassen Pflicht für Kunden mit Auto

Der Blick auf einen Parkplatz des Discounters Aldi Süd. Der Parkplatz des Supermarktes sieht leer aus. Im Hintergrund kann man mehrere Gebäude erkennen und im Vordergrund steht ein großes blaues Parkplatzschild.
Symbolbild © imago/Bihlmayerfotografie

Einige Supermärkte setzen nun auf eine neue Pflicht für Kunden mit Auto. Die Betreiber ahnden Verstöße hart und können sogar selbstständig Strafen an Autofahrer verhängen. Dabei kann es durchaus teuer werden.

Wer mit dem Auto zum Supermarkt fährt, freut sich oft über die praktischen Parkmöglichkeiten während des Einkaufs. Dabei ist aber Vorsicht geboten, denn manchmal übersehen Autofahrer eine wichtige Regel, die bei immer mehr Betreibern auf den Parkplätzen gilt.

Tückisch für Kunden: Supermärkte greifen rigoros durch

Wer im öffentlichen Raum gegen Parkregeln verstößt und erwischt wird, muss ein Bußgeld bezahlen. Nur wenige wissen aber, dass auch Inhaber von privaten Parkplätzen rechtskräftige Knöllchen ausstellen dürfen. Viele Kunden sollten daher eine wichtige Pflicht kennen, die immer mehr Supermärkte für Kunden mit Auto einführen. Während viele wissen, dass Parkplätze von Supermärkten nur für Kunden reserviert sind, kennen einige diese neue Pflicht vermutlich nicht. Doch wer nicht aufpasst, kann als Kunde empfindlich bestraft werden.

Wer mit dem Auto Einkaufen geht, sollte künftig ganz genau auf die Schilder achten, die der Betreiber auf dem Parkplatz angebracht hat. Viele Supermärkte verlangen jetzt nämlich von jedem Kunden, eine Parkscheibe sichtbar auf dem Armaturenbrett anzubringen. Damit will der Betreiber prüfen, wie lange der Autofahrer seinen Wagen bereits auf dem Gelände parkt. Auf vielen Supermarktparkplätzen gilt nämlich mittlerweile eine Höchstparkdauer, die Betreiber durch die Parkscheibenpflicht überprüfen wollen. Vergessen Autofahrer, die Scheibe zu hinterlassen oder korrekt einzustellen, drohen Strafen bis zu 30 Euro, die Unternehmen auf ihrem privaten Gelände eigenständig ausstellen können. Einige Betreiber machen dann auch keinen Unterschied mehr zwischen tatsächlichen Kunden und Autofahrern, die ihr Fahrzeug rechtswidrig auf dem Gelände abgestellt haben.

Lesen Sie auch
Kunden flippen aus: Berühmte Kette breitet sich in Deutschland aus

Strafen sind manchmal ungültig

Kontrolliert wird die Regel meistens durch Mitarbeiter des Geschäfts, die selbst ein Knöllchen schreiben und verschicken können. Manchmal kommen sogar moderne Videokameras zum Einsatz, die das Vorhandensein einer Parkscheibe automatisch überprüfen. Autofahrer sollten beim nächsten Einkauf also besonders auf die Beschilderungen achten, um unangenehme Strafen zu vermeiden. Gut zu wissen: Wenn die Hinweisschilder zu klein sind, am Rand stehen oder erst im Supermarkt zu sehen sind, sind alle verhängten Strafen für Autofahrer ungültig.