Bußgelder: Erste Städte kontrollieren Gärten – “Viele vergessen”

Ein Gärtner verpasst einer Hecke einen Heckenschnitt, die meterhoch ist und sich in einem sehr gepflegten Garten befindet. Vor der Hecke, die aus mehreren Bäumen besteht, befindet sich ein mit Blumen angelegtes Beet.
Symbolbild © istockphoto/ArtistGNDphotography

Wer eine kleine grüne Wohlfühloase sein Eigen nennen kann, muss auch einigen Verpflichtungen nachkommen. Nun kontrollieren erste Städte die Gärten, denn viele vergessen ihre Pflichten einfach.

Dass ein Garten auch viel Arbeit macht, wenn er sauber und gepflegt sein soll, ist den meisten Menschen wohl klar. Doch es gibt einige Verpflichtungen, die viele Gartenbesitzer vergessen. Deshalb kontrollieren erste Städte nun die Gärten. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, riskiert sogar Bußgelder.

Erste Städte nehmen Gärten ins Visier

Da viele Menschen einer geregelten Arbeit nachgehen und am Wochenende kaum Zeit für Haushalt und Gartenarbeiten bleibt, ist es mehr als verständlich, dass der Rasen vielleicht einmal nicht gemäht wird. Oder dass man nicht jedes Mal die Zeit hat, sich um Beete und Sträucher zu kümmern. Und es wird wohl kaum jemand ein Bußgeld bekommen, nur weil er es einmal nicht geschafft hat, seinen Rasen zu mähen oder Unkraut zu zupfen. Trotzdem nehmen nun erste Städte die Gärten ihrer Bewohner ins Visier. Denn sie sehen Gefahren, die unbedingt beseitigt werden müssen. Als Otto Normalverbraucher sieht man dies vielleicht im ersten Moment anders.

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Es können sogar Bußgelder drohen

Das Ordnungsamt schaut gerade bei solchen Gärten genau hin, die ein Hindernis für die Allgemeinheit darstellen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Hecke nicht zurückgeschnitten wurde und dadurch in den Gehweg hineinreicht. Im Ernstfall wären Passanten dann gezwungen, auf die Straße auszuweichen. So wären sie durch Fahrzeuge gefährdet. Die Stadt weist darauf hin, dass dies insbesondere für Kinder eine große Gefahr darstellen kann. Denn diese seien kleiner als Erwachsene und könnten daher nicht alles im Blick behalten. Nicht zurückgeschnittene Hecken und Sträucher können den Kleinen die Sicht versperren und sie damit ebenfalls gefährden.

Nicht zuletzt sollte man auch Rücksicht auf ältere Menschen nehmen, die auf Gartenabfällen wie heruntergefallenen Blättern leicht ausrutschen können. Bevor Bußgelder verhängt werden, reden die Mitarbeiter vom Ordnungsamt jedoch mit den betroffenen Gartenbesitzern. Erst wenn man überhaupt nicht reagiert, verhängt die Stadt Bußgelder.