Bußgeld wegen Leinenpflicht droht – Neue Regelungen für Hundehalter

Zwei Frauen gehen mit ihren Hunden spazieren. Sie laufen auf dem Gehweg neben einer Wiese. Beide Hunde sind klein und haben zotteliges Fell.
Symbolbild

In Heilbronn gibt es Neuerungen, die sogar mit einem Bußgeld belegt werden können. Wer sich als Hundehalter nicht an die Leinenpflicht hält, muss zahlen.

Das kann richtig teuer werden! Die Leinenpflicht in Heilbronn wurde ausgeweitet. Bei Nichteinhalten kann das ein teures Bußgeld bedeuten.

Neue Regeln für die Leinenpflicht

Jetzt müssen Hundehalter die neue Leinenpflicht berücksichtigen. Sie gilt in Heilbronn und für bestimmte Orte und Zeiten. So dürfen die Vierbeiner im Wald nicht mehr so einfach freilaufen, wie sie das vielleicht bislang gewohnt waren. Wer hier spazieren gehen will, muss den Hund an die Leine nehmen.

Diese und noch weitere Regelungen zur Leinenpflicht werden ab 1. April 2022 in Kraft treten. Sie gelten dann bis mindestens 15. Juli. Davon vor allem betroffen ist das städtische Waldgebiet in Heilbronn. Wer diese Regelungen nicht einhält, der muss mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen.

Kontrollen werden durchgeführt

Die Stadt Heilbronn droht aber nicht nur mit einem Bußgeld, sondern wird auch entsprechende Kontrollen einsetzen. Der zuständige, Kommunale Ordnungsdienst wird die Kontrollen zur Leinenpflicht im entsprechenden Umfang durchführen. Leider gibt es einen traurigen Grund, der dazu geführt hat, dass die Leinenpflicht so intensiv ausgeweitet werden muss.

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Innerhalb recht kurzer Zeit wurden mehrere Rehe gerissen. Die Regelungen zur Leinenpflicht wird von der Polizeiverordnung vorgegeben. Neben dem Stadtbereich ist auch der Landkreis Heilbronn von neuen Regelungen betroffen.

Hier gilt die Leinenpflicht

In Heilbronn muss innerhalb geschlossener Bebauungen genauso die Leinenpflicht eingehalten werden, wie auf öffentlichen Straßen. Auch in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist dies der Fall. Zudem dürfen die Hunde auf Märkten und an Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln nur an der Leine mitgeführt werden.

Bei öffentlichen Menschenansammlungen sowie bei speziell ausgeschilderten Bereichen ist die Leinenpflicht ebenfalls einzuhalten. Wer aber einen Begleithund im Rahmen der Verordnung für Blinde oder behinderte Menschen hat, der wird von der Leinenpflicht ausgenommen. Die Bürger werden entsprechend auch mit Flyern auf die neuen Regelungen hingewiesen.