Bundesweites Verbot in Gärten ab sofort in Kraft – “Rückbau droht”

Ein großer Strauch mit pinkem Rhododendron steht in einem Vorgarten. Daneben ist eine grüne Wiese und ein weißes Haus. Die Blumen blühen. Im Hintergrund sieht man eine Eingangstür und einen gepflasterten Weg.
Symbolbild © istockphoto/Fotofantastika

Ab sofort gilt ein landesweites Verbot in den deutschen Gärten. Kleingärtner müssen sich unbedingt daran halten. Im schlimmsten Fall drohen ein Rückbau und weitere unangenehme Konsequenzen.

Wer bisher dachte, was man auf seinem Grundstück und in seinem Garten mache, sei absolute Privatsache, der irrt gewaltig. Denn ab sofort gilt in deutschen Gärten ein bundesweites Verbot.

Ganz Deutschland betroffen: Verbot in Gärten

Nicht immer ist das, was wir im Garten schön finden, auch das Beste für die Umwelt. Deshalb sehen viele Länder dringenden Handlungsbedarf und erlassen neue Vorschriften. Ein Beispiel ist das Naturschutzgesetz in Baden-Württemberg, das eine bestimmte Gestaltung im ganzen Garten verbietet. Ziel ist ein vielfältiger und klimafreundlicher Garten, in dem sich auch Insekten und heimische Tiere wohlfühlen. Dafür braucht man nicht einmal einen grünen Daumen, ganz im Gegenteil.

So ist es ab 2020 ausdrücklich verboten, den Großteil der eigenen Gartenfläche mit Steinen, Kies und Pflastersteinen zu befestigen. Anlass für diese Neuerung im Naturschutzgesetz ist die Tatsache, dass sich Schottergärten in immer mehr Gemeinden rasant ausbreiten. Und es sind wirklich viele. Allein in Karlsruhe wurden im Zuge der Überprüfung in 96 Gärten Rückbaumaßnahmen angeordnet. 73 Maßnahmen haben die Kleingärtner bereits umgesetzt. Für alle anderen läuft die Frist noch. Etwas anders sieht es wohl in Stuttgart aus, wo die Kontrolleure nur 50 Kleingärten überprüft haben. Bei zweien war ein Rückbau erforderlich.

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Härteres Durchgreifen gegen diese Gärten

Eigentlich war der Stichtag der 31. Juli 2020. Alle anderen Kleingärten, die vorher angelegt wurden, haben einen sogenannten Bestandsschutz – zumindest in Stuttgart. Rechtlich kann man gegen diese Form der Gartengestaltung vor diesem Zeitraum also nicht vorgehen, auch wenn man sie nach wie vor nicht gutheißt. In diesem Zusammenhang teilt die Stadtverwaltung mit, dass man gern einen früheren Stichtag wie beispielsweise 1996 gewählt hätte, dies aber nicht möglich gewesen sei.

In Karlsruhe gelten andere Verwaltungsgrundsätze, hier ist es möglich, auch gegen ältere Schottergärten vorzugehen. Das ist wahrscheinlich auch ein Grund, warum es hier so viele Rückbauten gegeben hat. Die Folgen der Schottergärten sind wirklich weitreichend. Nach Aussagen des Naturschutzbundes, des NABU in Baden-Württemberg, würden die Steinwüsten auch dazu führen, dass die Überhitzung in den Innenstädten angeheizt werde. Außerdem fänden weder Insekten noch andere heimische Tiere hier Nahrung. Aus diesem Grund wünscht man sich ein noch härteres Durchgreifen und vielleicht auch stärkere Anreize, um seinen Garten nicht als Schottergarten anzulegen.