Bundesweite Störung: Betroffene erhalten Entschädigung – „Kein Netz“

Eine Hand hält ein Smartphone. Der Bildschirm ist voll mit installierten Apps, de jedoch augenscheinlich nicht funktionieren, denn ein schwarzer Punkt ist zu sehen. Über dem Handy erscheint der Text Störung, der über das Bild gelegt ist.
Symbolbild

Kunden eines großen Anbieters hatten bundesweit mit einer heftigen Störung zu kämpfen. Sie hatten lange Zeit einfach kein Netz. Doch eine positive Nachricht gibt es: Der Anbieter will den Betroffenen eine Entschädigung zukommen lassen.

Eine bundesweite Störung bekamen viele Kunden eines großen Anbieters in Deutschland zu spüren. Sie hatten lange Zeit einfach kein Netz. Doch der Anbieter reagiert. Er will den Betroffenen eine Entschädigung zukommen lassen.

500.000 Kunden betroffen

Die Kunden eines großen Mobilfunkanbieters staunten nicht schlecht, als sie auf einmal keine Telefonate mehr führen konnten. Dies geschah am vergangenen Montagmorgen. Erst gegen Mittag konnte die Störung behoben werden. Doch das schien nur kurze Zeit so zu sein, denn danach tauchte die Störung wieder auf. Auch an den folgenden beiden Tagen kam es zum stundenlangen Ausfall. Niemand konnte telefonieren oder ins Internet. Lediglich Notrufe konnte man tätigen. So eine lange Störung gab es schon seit Jahren nicht mehr und schon gar nicht in diesem Ausmaß.

Deswegen funktionierte das Netz nicht

Rund 500.000 Kunden traf diese bundesweite Störung. Sie sind Kunden bei 1&1, doch es traf noch andere Anbieter wie BILDconnect, BLACKSIM, cyberSIM, Deutschlandsim, discotel, handyvertrag.de, maXXim, premiumsim, sim.de, SimDiscount, simplytel, smartmobil, winsim und yourfone. Diese massive Störung betraf alle Kunden, die bereits ins neue Netz umgestellt wurden. Schuld daran war ein Software-Update. Natürlich setzte sich der Anbieter sofort an die Problemlösung, doch die Nachwirkungen dauerten noch bis Donnerstagmorgen an.

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Dementsprechend steht den Kunden auch eine Entschädigung zu. Dies regelt der Paragraf 58 des Telekommunikationsgesetzes. Nach diesem steht den Kunden eine Entschädigung zu, wenn die Störung länger andauert. Kann sie nicht innerhalb von 24 Stunden behoben werden, muss der Anbieter seine Kunden informieren, bis wann er das Problem behoben haben wird. 10 Prozent von der monatlichen Rechnung können die Kunden als Entschädigung geltend machen, mindestens jedoch fünf Euro. Ganze 20 Prozent oder wenigstens 10 Euro gibt es für die Kunden ab dem fünften Tag. Einzige Voraussetzung dafür ist es, dass man den Ausfall als Kunde beim Anbieter reklamiert.