Blackout möglich: Lidl und Aldi treffen Vorbereitungen und wappnen sich

Supermarkt nachts mit Einkaufswagen
Symbolbild © istockphoto/Eugene Nekrasov

Aldi und Lidl bereiten sich schon jetzt auf den Ernstfall vor. Das sind die drastischen Maßnahmen bei einem längerfristigen Stromausfall.

Immer mehr Verbraucher, Unternehmer und Händler wappnen sich für einen langfristigen Stromausfall. Die Gefahr drohender Black-outs wird realer. Am 7. Dezember gab es in Baden-Württemberg eine Warnung für die Bevölkerung. Jeder sollte Strom sparen und seinen eigenen Verbrauch herunterfahren.

Der Einzelhandel wappnet sich vor dem Stromausfall

Insbesondere der Einzelhandel befindet sich in Zeiten einer immer währenden Anspannung. Gerade in den Supermärkten gibt es Produkte, die dauerhaft gekühlt werden müssen. Deshalb mussten die Discounter Maßnahmen einführen und sich für den Ernstfall wappnen.

Was tun Aldi und Lidl bei einem Black-out?

Keine Frage, bei Aldi und Lidl geht nichts ohne Strom. Das Kassensystem, die automatischen Türen am Ein- und Ausgang und die Tiefkühltruhen brauchen eine Stromversorgung. Aber auch das große Lager mit den vielen Lebensmitteln und Produkten ist auf Energie angewiesen.

Aldi Süd erklärt dem Kreisanzeiger, dass eine Grundversorgung bei einem Blackout abgesichert sei. Man habe dafür Notfallpläne erarbeitet.

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Notstromaggregat und Notfallkonzepte

Alle Aldi-Filialen seien demnach mit einem Notstromaggregat ausgerüstet. Mit diesen lassen sich die Versorgung der Kühlware und Tiefkühlware über einen gewissen Zeitraum nach den Vorschriften der Hygiene überbrücken.

Ebenso versorgt sei Lidl mit Blick auf ein aktuelles Maßnahmen-Paket. Der Discounter entgegnet, dass es bei einem Blackout ein Notfallkonzept für jede Filiale gibt. Nicht unproblematisch sei dennoch die Lagerung der tiefgekühlten Ware.

Gesetzliche Vorschriften beachten

Kaufland ist dem Kreisanzeiger eine Antwort schuldig geblieben auf die Frage, wie man sich selbst auf einem Blackout vorbereitet.

In Bezug auf den Handelsverband Lebensmittel – kurz BVLH – müssen die Discounter nicht nur ihre eigenen Maßnahmen treffen. Sie müssen auch das Ernährungssicherungstellungs- und Vorsorgegesetz beachten.

Lokal begrenzte Probleme mit der Stromversorgung fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder und Bundesländer. Vorschriften dafür lassen sich in dem jeweiligen Gesetz zum Katastrophenschutz finden.