Ausgerechnet im Sommer: Pool-Verbot in deutschen Gärten

Swimming Pool im Garten mit spielenden Kindern. Die Kids planschen im Wasser und haben Spaß. Das Planschbecken ist gefüllt mit kaltem Wasser.
Symbolbild © istockphoto/jovan_epn

An derartig heißen Sommertagen gibt es eigentlich nichts Schöneres, als in den eigenen Pool oder ins Planschbecken zu springen. Jetzt droht sogar ein Pool-Verbot in deutschen Gärten.

Tatsächlich ist ein Schwimmbadverbot in Deutschland in einigen Fällen durchaus realistisch. Viele wissen das noch nicht und bringen sich unnötig in Gefahr. Mieter und Kleingärtner denken, dass sie im eigenen Garten machen können, was sie wollen.

Pool-Verbot in deutschen Gärten

Wer im Sommer die Möglichkeit hat und einen eigenen Garten besitzt, stellt an heißen Tagen einen Pool oder ein Planschbecken auf. Gefüllt mit kaltem Wasser bieten diese die nötige Abkühlung. Ausgerechnet jetzt soll in Deutschland ein Pool-Verbot durchgesetzt werden. Es gibt diesbezüglich sogar schon Gerichtsurteile, wie das des Amtsgerichts München aus dem Jahr 2018. In diesem Fall ging es um nachbarschaftliche Rücksichtnahme. Konkret hatte ein Mieter einen Swimmingpool aufgestellt. Diesen hatte er an der Grundstücksgrenze des Nachbarn platziert.

Der betroffene Nachbar wiederum hatte von seiner Terrasse aus direkten Blick auf den Pool. Das schien dem Nachbarn nicht zu gefallen und er zog kurzerhand vor Gericht. Und das Amtsgericht München gab ihm sogar recht. Der Fall lässt sich in den Bereich der sogenannten “ästhetischen Beeinträchtigung” zuordnen. Hier hat der Nachbar das Gebot der Rücksichtnahme verletzt. Er hätte den Pool an einer geschützten Stelle aufstellen müssen. In diesem Fall musste der Beklagte den Pool wieder entfernen.

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Strikt verboten: Planschbecken und Swimmingpool im Garten

Wer einem solchen Pool-Verbot in deutschen Gärten vorbeugen will, wendet sich als Mieter zunächst an den Vermieter. In manchen Fällen gibt es auch schon Regelungen und Vorgaben im Mietvertrag. Gegen ein Planschbecken kann eigentlich niemand etwas haben. Sicherheitshalber sollte man aber einen Mindestabstand von 50 Zentimetern zum Nachbargrundstück einhalten. Außerdem sollte vermieden werden, dass sich der Nachbar durch über den Zaun spritzendes Wasser oder zu laute Geräusche beim Springen ins Wasser oder beim Toben der Kinder gestört fühlt.