Ab sofort: Diese beliebte Wasserpflanze ist in deutschen Gärten verboten

Ein kleiner Teich befindet sich in einem wunderschön angelegten Garten. Um den Teich herum sind viele bunte und vielfältige Pflanzen angelegt. Auf den Steinen rund um den Teich stehen Pflanzenkübel. Eine beliebte Wasserpflanze darf seit August nicht mehr in deutschen Gärten angelegt werden.
Symbolbild © istockphoto/nastya_ph

Hobbygärtner aufgepasst! Ab sofort dürft ihr eine beliebte Wasserpflanze nicht mehr in euren Gärten anpflanzen. Verstößt man gegen dieses Verbot, kann dies ein saftiges Bußgeld bedeuten.

Wer seinen Garten schön gestalten möchte, findet sicher die ein oder andere Pflanze, die perfekt in das eigene grüne Paradies passt. Doch es gibt bestimmte Arten, die man nicht bei sich im Garten pflanzen darf. Dazu gehört ab sofort auch eine beliebte Wasserpflanze, die man nicht mehr in deutschen Gärten pflanzen darf. Dieses Verbot hat einen wichtigen Grund und sollte unbedingt befolgt werden. Wer sich widersetzt, darf mit einem saftigen Bußgeld rechnen.

Ungeahnte Folgen für heimische Flora und Fauna

Die Welt ist reich an beeindruckenden Tieren und Pflanzen. Je nach Lage und Klima wachsen in den unterschiedlichsten Ländern die verschiedensten Pflanzen und man findet die unterschiedlichsten Tierarten. Bei so mancher Pflanze wünscht man sich als Hobbygärtner, dass man sie auch im heimischen Garten anlegen könnte – eben weil sie so wunderschön ist. Auch wenn man sich dabei nichts Böses denkt und sich keiner Konsequenzen bewusst ist, kann dies jedoch schlimme Folgen für die heimische Flora und Fauna haben.

EU verbietet beliebte Wasserpflanze

Invasive Tier- und Pflanzenarten können nämlich ungeahnte Folgen nach sich ziehen. Dabei handelt es sich um Tiere oder Pflanzen, die die heimischen Arten nach und nach verdrängen, sodass diese aussterben. Damit dies nicht passiert, hat die EU-Kommission 2016 eine Liste erstellt, auf der solche Arten aufgelistet sind. Diese dürfen nicht aktiv in das Gebiet der EU eingeführt werden. Auch Weitergabe, Verkauf, Züchtung und alle Tätigkeiten, die ein Ausbreiten der Arten zur Folge hätten, sind damit verboten.

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Seit dem 2. August 2024 trifft es auch eine beliebte Wasserpflanze, die in deutschen Gärten aktuell noch sehr häufig anzutreffen ist: die Muschelblume, auch Wassersalat genannt. Sie sieht sehr schön aus und kann bis zu sechzig Zentimeter Durchmesser erreichen. Bei warmen Temperaturen breitet sie sich jedoch vollkommen unkontrolliert aus. Wer vor dem 2. August eine Muschelblume angelegt hat, darf sie behalten. Doch neue dürfen nicht mehr hinzukommen. Dies gilt auch beim Verkauf eines Aquariums. Die enthaltenen Muschelblumen müssen im Restmüll entsorgt und dürfen nicht weitergegeben werden. Auf dem Kompost oder in den Biomüll sollte man diese Pflanze hingegen nicht geben, denn hier droht eine weitere Ausbreitung. Hält man sich nicht daran, kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro drohen.