Ab August: Bestimmte Pflanzen in allen deutschen Gärten verboten

Eine weibliche Person befindet sich in einem Gewächshaus, in dem sie offenbar Tomaten züchtet. Sie hält in ihren behandschuhten Händen eine großen Strauch voller kleiner Tomaten. Rechts sieht man einen weiteren Strauch mit gelben Tomaten, die wohl noch nicht reif sind. Ein pikantes Verbot herrscht in deutschen Gärten.
Symbolbild © istockphoto/Helin Loik-Tomson

Hobbygärtner und Pflanzenliebhaber aufgepasst! Seit dem 2. August dürfen bestimmte Pflanzen in deutschen Gärten nicht mehr angelegt werden. Sie sind aus guten Gründen nun verboten. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein hohes Bußgeld!

Seit dem 2. August dürfen nun bestimmte Pflanzen nicht mehr in deutschen Gärten angelegt werden. Dies geschieht aus guten Gründen, was Hobbygärtner unbedingt beachten sollten. Tun sie dies nicht, richten sie damit nicht nur enormen Schaden an, sondern können sich auch ein saftiges Bußgeld einhandeln. Wir klären auf, denn: Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht.

Bedrohung der heimischen Flora und Fauna

Das Ökosystem hierzulande ist sehr reich und vielfältig. Es gibt so viele Pflanzen- und Tierarten, die hier heimisch sind, und wunderbar gedeihen. Zwischen den vielen Arten herrscht ein natürliches Gleichgewicht, welches allen Arten ein Überleben ermöglicht – solange nichts und niemand dazwischenfunkt. Meistens bringt der Mensch die Unruhe ins System, und sorgt für ein Ungleichgewicht, sodass die Natur krank wird. Einen solchen Störfaktor bilden Tier- und Pflanzenarten, die nicht in Deutschland heimisch sind, und zur Bedrohung für die heimische Flora und Fauna werden können.

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EU stoppt invasive Bedrohung

Damit dies nicht geschieht und invasive Arten nicht die hier lebenden Arten verdrängen, gibt die Europäische Kommission seit 2016 eine Liste heraus, auf der diejenigen Pflanzen- und Tierarten stehen, die hierzulande zur Bedrohung werden können. Nach dieser Vorschrift ist das vorsätzliche Einführen der Arten auf der Liste in das EU-Gebiet verboten. Die Arten dürfen weder “gehalten, gezüchtet, in, aus oder innerhalb der EU transportiert oder verkauft, aufgezüchtet oder in die Umwelt freigesetzt werden”. Seit dem 2. August 2024 stieg die Liste von ehemals 37 auf 88 Arten an. Hinzu kommen nun drei weitere invasive Arten: der Krallenfrosch, der Zebra-Killifisch und die Muschelblume.

Speziell die Muschelblume ist bei Besitzer von Teichen und Aquarien sehr beliebt. Ohne viel dafür tun zu müssen, bildet die Blume viele Ableger und wächst und gedeiht schnell. Sie zählt jedoch zu den invasiven Arten und darf sich daher nicht in der freien Natur verbreiten. Da dies zum Beispiel bei Teichen nicht gewährleistet ist, dürfen die Muschelblumen nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden.