5000 Euro Strafe: Wäsche-Verbot gilt für alle Haushalte

Eine Frau legt ihre Wäsche in eine weiße Waschmaschine. Sie trägt ein Flanell-Hemd und wirft Jeans in die Maschine, um sie zu waschen.
Symbolbild © istockphoto/Serhii Bilohubets

Bei diesem strengen Wäsche-Verbot droht im schlimmsten Fall eine Strafe in Höhe von 5000 Euro. Wer seine Kleidung waschen möchte, muss deshalb auf eine wichtige Sache achten. Andernfalls wird es schwierig.

Dieses Wäsche-Verbot hat es in sich. Um eine Strafe zu verhindern, müssen Haushalte aufpassen. Sonst müssen sie mit harten Konsequenzen rechnen.

Riskant: Wer Wäsche waschen will, muss vielleicht zahlen

Ob Babykleidung, Arbeitshosen oder Bettzeug: Tagtäglich werfen deutsche Haushalte eine Ladung Wäsche in ihre Waschmaschine. Im besten Fall wird die Maschine direkt angestellt, um die gereinigten Sachen im Anschluss aufzuhängen oder in den Trockner zu tun. Bleibt die nasse Wäsche aber zu lange in der Waschmaschine, weil alle Bewohner aus dem Haus sind, wartet eine böse Überraschung auf sie. Es bilden sich Gerüche. Manchmal sogar Schimmelsporen. Das wünscht sich niemand.

Deshalb entscheiden einige Mieter sich dazu, die Waschmaschine über Nacht laufen zu lassen, um ihre Kleidung direkt am Morgen zu trocknen. Manchmal bleibt tagsüber auch einfach keine Zeit für die Wäsche. Also scheint der nächtliche Waschgang eine praktische Option zu sein. Hier ist allerdings Vorsicht geboten. Denn diese Entscheidung könnte im schlimmsten Fall bis zu 5000 Euro Bußgeld vom Ordnungsamt kosten. Wer hier nicht “doof aus der Wäsche” gucken will, muss also aufpassen. Es geht noch weiter: Mieter müssen vielleicht sogar ihre Wohnung räumen.

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Deshalb ist es gefährlich, sich nicht an die Regeln zu halten

Das Ordnungsamt schreitet erst ein, wenn es sich um besonders hartnäckige Fälle handelt. Denn während der nächtlichen Ruhezeit stört der Lärm der Waschmaschine womöglich andere Bewohner des Mietshauses. Weil in vielen Mietverträgen strenge Zeiten geregelt sind, müssen Mieter sich an diese halten. Üblicherweise liegt die Ruhezeit zwischen 22 und 6 oder 7 Uhr. Es droht eine Abmahnung vom Vermieter, wenn sie nicht eingehalten wird ‒ und folglich auch eine Kündigung, sofern sich nichts ändert. In Ausnahmefällen ist es nicht ganz so streng, etwa für Schichtarbeiter, die ihre Wäsche womöglich nur während der Nacht waschen können. Wer nichts riskieren will, sollte aber auch hier Rücksicht auf andere Mieter nehmen. Im besten Fall nutzt man eine moderne Waschmaschine, die kaum Lärm verursacht.