50.000 Euro Strafe: Ab bestimmter Uhrzeit in Wohnung verboten

Zwei Männer räumen für den Umzug die Wohnung leer. Mehrere Kartons stehen in dem fast leeren Wohnzimmer sowie eine Topfpflanze. Die Wände sind weiß, der Parkettboden im Holz-Design. Wer gegen ein bestimmtes Verbot in Wohnungen verstößt, muss mit einer saftigen Strafe rechnen.
Symbolbild © istockphoto/zoranm

In der Nähe von anderen Menschen zu leben, birgt Potenzial für Konflikte. Deshalb darf man selbst in der eigenen Wohnung ab einer bestimmten Uhrzeit viele Dinge nicht mehr tun.

In einer Gemeinschaft zusammenzuleben, heißt, Kompromisse einzugehen. Nicht jeder darf einfach tun, was er will – auch nicht in der eigenen Wohnung. Es gibt einige Regeln, an die sich jeder halten muss.

Während der Mittagsruhe gelten bestimmte Handlungen als Lärmbelästigung

Ruhe ist ein menschliches Bedürfnis. Das haben unsere Vorfahren auf dem Land vielleicht gar nicht gewusst. Dem modernen Stadtmenschen wird es aber jeden Tag aufs Neue klar. Wenn man nach einer Fahrt im Berufsverkehr nach Hause kommt, will man einfach nur noch seine Ruhe haben. Da kann es natürlich nicht angehen, wenn der Nachbar mitten in der Nacht noch seinen Rasen mäht. So ist das Miteinander- und Nebeneinanderleben hierzulande ziemlich genau reglementiert, sodass manche Aktivität ab einer bestimmten Uhrzeit selbst in der eigenen Wohnung untersagt ist. Man möchte seinen Ohren nicht trauen, dass es dafür tatsächlich Strafen bis zu 50.000 Euro geben kann. Dennoch haben diese Richtlinien alle ihr Gutes – damit wir alle friedvoll miteinander auskommen.

Einige Haus-Regeln erscheinen einem vielleicht abstrus. Wieso sollte man denn sein Auto nicht vor der eigenen Garage parken dürfen? Dass in Deutschland generell zwischen 22 Uhr und 6 Uhr die Nachtruhe gilt, dürfte aber so gut wie jeder einsehen. Möchte man trotzdem einmal eine Party bei sich feiern, gibt man den Nachbarn am besten frühzeitig Bescheid. Das ist dann die Ausnahme. So wie in der Nacht die Ruhezeit gilt, tut sie das auch an Sonn- und allen Feiertagen. Dann gibt es noch eine weitere Uhrzeit, die die folgenden Handlungen in unseren Wohnungen verbietet, nämlich die Mittagsruhe. Wenn nicht anders vereinbart, ist sie jeden Tag von 13 Uhr bis 15 Uhr gültig. Aber was ist denn nun in der Wohnung zu dieser Uhrzeit untersagt?

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Technik gehört zu diesen Zeiten in den Ruhemodus gestellt

Spülmaschinen und Waschmaschinen sollte man zu dieser Uhrzeit in seiner Wohnung ausgestellt lassen. Es mag sein, dass es moderne, relativ leise Geräte gibt. Wenn man das Waschprogramm jedoch in einer passenden Zeit laufen lässt, ist man garantiert auf der sicheren Seite. Staubsaugen fällt zum falschen Zeitpunkt ebenfalls in die Kategorie “Ruhestörung”. Auch handwerkliche Arbeiten muss man außerhalb der vorgegebenen Ruhezeiten erledigen. Hierzu zählt auch das bereits erwähnte Rasenmähen, das einen Sonderfall darstellt. Erstens tun wir das natürlich nicht in der Wohnung, zweitens gelten hier noch strengere Uhrzeiten. Sogenannte Außenarbeiten darf man nicht zwischen 20 Uhr und 7 Uhr ausführen. Sollte man sich nicht daran halten oder sogar an einem Sonntag seinen Rasen mähen, sind sogar Bußgelder von bis 50.000 Euro möglich.