100.000 Euro Strafe: Strenge Regeln für deutsche Gartenbesitzer

Ein Mann steht in seinem Garten und trimmt mithilfe eines Rasentrimmers seinen Rasen. Er trägt eine kurze Hose und Sandalen. Es scheint Sommer zu sein. Der Rasen leuchtet in einem satten Grünton.
Symbolbild © istockphoto/Tetiana Strilchuk

Diese Regeln für Gartenbesitzer solltet ihr kennen, um deftige Strafen von bis zu 100.000 Euro zu vermeiden. Denn viele Grundstücksbesitzer haben keine Ahnung, dass diese Handlung jetzt plötzlich verboten ist. 

Viele Deutsche verstoßen unwissentlich gegen gängige Regeln für Gartenbesitzer. Jedoch sollten sich alle daran halten, denn ansonsten kann sogar ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro drohen.

Verstoß wird teuer: Diese gängige Arbeit im Garten ist im Sommer strafbar

Vielen Gartenbesitzern geht derzeit wegen der sommerlichen Temperaturen das Herz auf. Tausende Deutsche nutzen das Wetter und die aktuellen Urlaubstage, um den eigenen Garten auf Vordermann zu bringen. Das Heckenschneiden gehört beispielsweise zu den alltäglichen Aufgaben, die auf dem eigenen Grundstück anfallen. Aber Vorsicht! Denn dabei müsst ihr diese Regel für Gartenbesitzer, die wahrscheinlich jedes Jahr hundertfach in Deutschland gebrochen wird, ganz besonders beachten. Die Vorschrift gilt in jedem Jahr von Anfang März bis Ende September und zieht bei einem Verstoß empfindliche Bußgelder nach sich.

Hecken und Sträucher in Form bringen kann ganz schön anstrengend sein. Deshalb spielen viele Gartenbesitzer logischerweise mit dem Gedanken, die Büsche komplett zu entfernen. Solche Vorhaben solltet ihr jedoch auf den Herbst oder Spätwinter verschieben, denn im Sommer ist diese Praktik strikt verboten. Dies schreibt das Bundesnaturschutzgesetz vor, um brütende Vögel in Gebüschen und Bäumen zu schützen. Auch nützliche Insekten machen sich in den Sommermonaten in den Gewächsen breit. Um den Lebensraum der Tiere nicht zu stören, dürfen Gartenbesitzer Sträucher, Büsche, Hecken, Bäume, lebende Zäune und andere Gehölze auf keinen Fall in dieser Zeit komplett abschneiden. Wer sich dabei erwischen lässt, riskiert sogar eine Strafe von bis zu 100.000 Euro.

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Gesetz erlaubt nur einen sehr kleinen Spielraum

Wichtig ist, dass diese Regel für Gartenbesitzer nur für die komplette Entfernung der Gewächse gilt. So darf die Gartenschere sehr wohl zum Einsatz kommen, um Hecken und Sträucher zu pflegen und die Form anzupassen. Das Gesetz erlaubt auch Schnitte, die den Zuwachs von Pflanzen eindämmen oder Bäume gesund halten. Das Verbot gilt jedoch nur für private Grundstücksbesitzer. So sind beispielsweise Baumfällungen in der Forstwirtschaft auch in der Brutzeit erlaubt.