10.000 Euro Strafe wegen Gartenarbeiten – das ist ab 1. März verboten

Symbolbild

Endlich beginnt sie wieder, die Gartensaison. Viele Gartenarbeiten sind aber ab 1. März verboten. Wer dagegen verstößt kann mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Vorsicht bei der Gartenarbeit. Denn zahlreiche Tätigkeiten sind ab 1. März verboten. Die Gründe sind nachvollziehbar. Dennoch drohen sehr hohe Strafen.

Der Frühling naht – es wird Zeit für den Garten

Damit man im Sommer den Garten in vollen Zügen genießen kann, müssen einige Arbeiten erledigt werden. Viele nutzen daher den Frühling dazu, alles auf Vordermann zu bringen. Was im Herbst nicht mehr geschafft wurde, ist jetzt dran. Doch Vorsicht! Das könnte mitunter sehr teuer werden.

Ab dem 1. März und bis zum 30. September sind gewisse Gartenarbeiten verboten. Der Grund sind nicht die Nachbarn, die sich gestört fühlen könnten. Die Verbote haben viel weitreichendere Gründe und sollten unbedingt eingehalten werden. Wer nämlich angezeigt wird, dem droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Rückschnitt nur begrenzt machbar

Noch eben den Baum stutzen, die Hecke ordentlich zurückschneiden und der Busch muss eigentlich auch raus. Das alles wollte man noch vor dem Winter erledigt haben. Doch dann blieb es doch noch liegen. Also ist es jetzt wohl höchste Zeit dazu? Absolut nicht! Denn jetzt ist es bereits zu spät dazu.

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Wer diese Dinge nicht vor dem 1. März erledigt hat, der muss nun bis Ende September damit warten. Der Grund ist der Umweltschutz. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten Hecken, Bäume oder auch Büsche abzuscheiden oder stark einzukürzen oder zu beseitigen. Denn: Vögel brüten und nisten in den Gewächsen und dürfen nicht gestört werden.

Verbot gilt für viele Bereiche

Wer nun denkt, das Verbot träfe nur den freien Raum, der irrt sich massiv. Das Gesetz ist auf alle Pflanzen ausgedehnt, die sowohl in der freien Natur stehen als auch in Wohngebieten. Damit ist auch der eigene Garten gemeint. Auch Kleingartenanlagen sind hier mit einbezogen. Ab Februar kehren die ersten Zugvögel zurück, welche hier ihren Lebensraum haben.

Auch heimische Vogelarten, wie die Amsel, beginnen schon im März mit dem Nestbau. Die Tiere dürfen hierbei nicht gestört werden. Dies würden aber die angegebenen Gartenarbeiten definitiv tun. Daher gibt es auch hohe Strafen, wenn jemand dabei erwischt wird. Ein oberflächlicher Heckenrückschnitt, wie das in Form bringen der Hecke ist übrigens nicht verboten. Dennoch gilt es auch hier, nicht zu übertreiben.