“Zu sparsam”: Erste Jobcenter zahlen kein Bürgergeld mehr aus

Zwei Frauenhände öffnen eine Geldbörse. Darin befindet sich nichts. Weder ein Geldschein noch eine einzige Münze ist darin. Es scheint, als wäre die Frau pleite.
Symbolbild © istockphoto/courtneyk

Erste Jobcenter zahlen kein Bürgergeld mehr aus, weil manche Empfänger zu sparsam sind. Was sich wie ein schlechter Scherz liest, ist nun Gegenstand einer Gerichtsverhandlung.

Sozialbetrug ist in Deutschland ein heiß diskutiertes Problem. Viele sind der Meinung, die Sozialleistungen für Erwerbslose seien entweder viel zu hoch oder immer noch zu gering. Jetzt zahlen die ersten Jobcenter wegen zu hoher Sparsamkeit kein Bürgergeld mehr aus, was auf den ersten Blick absurd klingt.

Zu sparsam, um wahr zu sein: Jobcenter verweigert Sozialhilfe

Genau das ist nun einer Frau passiert, die wegen der gestrichenen Sozialleistungen vor Gericht zieht. Das Jobcenter in Frankfurt/Oder verweigert der Klägerin die Auszahlung von Wohnkosten. Diese setzen sich aus der Miete und den Kosten für Strom, Wasser und Heizung zusammen, die eigentlich bei Arbeitslosen unter die Sozialhilfe fallen. Die Frau reichte den Antrag für den Zeitraum von Mai bis Oktober 2024 formgerecht ein, inklusive der aufgelisteten Wohnkosten, die das Jobcenter kompensieren sollte. Doch die Sachbearbeiter lehnten den Antrag überraschend ab – mit einer skurrilen Begründung.

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398 Euro Wohnkosten wollte die Frau als Sozialhilfe geltend machen. Diese Summe befand die Behörde allerdings als zu niedrig und verweigerte der Antragstellerin die Auszahlung. Die Begründung: Die Kosten befänden sich nicht in einer angemessenen Höhe, da diese als deutlich zu niedrig eingestuft wurden. Die Behörde bezweifelt deshalb, dass die Frau tatsächlich in der Wohnung lebt. Wer Bürgergeld beantragt, muss den Behörden gegenüber nachweisen, dass er besonders auf das Geld angewiesen ist. Der Fall ist äußerst kurios, denn die Antragstellerin beteuert, einfach nur besonders sparsam zu sein. Nun zieht sie vor Gericht, um die anfallenden Kosten geltend zu machen.

Gerichtsverfahren läuft: Amt wartet auf Entscheidung

Die Frau hatte schon einmal gegen einen abgelehnten Antrag auf Bürgergeld geklagt. Das Sozialgericht gab in einem Eilverfahren der Klägerin Recht, weswegen das Jobcenter nun die Wohnkosten vom 14. Februar bis zum 30. April tragen muss. Nun geht der Ärger in die nächste Runde, denn das Amt weigert sich weiterhin, das vorliegende Wohngeld auszuzahlen und wartet auf eine Entscheidung des Gerichts.