Weiteres Verbot gilt in Wohnungen – Bis 5.000 Euro Strafe drohen

Ein Wohnzimmer am Abend. Die Lampe sorgt für ein gemütliches Licht und erhellt das Zimmer. Ein Flachbildfernseher steht auf einem TV-Unterschrank. Davor befindeen sich ein Couchtisch und ein Sofa in modernem Stil. Ein weiteres Verbot gilt innerhalb der Wohnungen.
Symbolbild © istockphoto/Eoneren

In allen Wohnungen in Deutschland gibt es ein striktes Verbot, an das sich jeder Bürger zu halten hat. Andernfalls drohen empfindliche Strafen. Außerdem droht Ärger mit der ganzen Nachbarschaft.

Als Mieter oder Eigentümer eines Hauses mit unmittelbarer Nachbarschaft muss man auf einiges achten. Es gibt Regeln, die man auf den ersten Blick nicht unbedingt auf dem Schirm hat. So gibt es ein Verbot in den Wohnungen, an das man sich unbedingt halten sollte.

Nachbarn sorgen für Streit – Verbot in ganz Deutschland

Ohne Vorschriften und Gesetze geht es wohl in der Nachbarschaft nicht. Das hat bestimmt jeder schon einmal erlebt. Schließlich gelingt ein friedliches Miteinander nur, wenn man gegenseitig Rücksicht nimmt und sich entsprechend verhält. Es gibt jedoch immer wieder Nachbarn, die sich nicht um andere kümmern und machen, was sie wollen. Damit dies nicht ausartet, bestimmen Gesetze auch das Leben innerhalb der eigenen vier Wände. Ein Verbot ist aufseiten jedes Nachbarn, zumindest wenn es um den Lärmpegel geht.

Es gibt Situationen, in denen man andere stören könnte. Aufgrund der Ruhezeiten, die in Deutschland von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr gelten, keine lautstarken Aktivitäten geduldet werden. Wer zum Beispiel tagsüber mit seinem Umzug und den Aufbau von Schränken nicht fertig geworden ist, darf dies nicht einfach in der Nacht fortsetzen. Die Nachtruhe ist unbedingt einzuhalten. Wohingegen die Mittagsruhe nicht bundesweit einheitlich geregelt ist.

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Insbesondere Arbeiten mit lauten Elektrogeräten wie einer Bohrmaschine verursachen einen hohen Lärmpegel, der auch dem Nachbarn nicht verborgen bleibt. Dazu gehören auch lautstarke Arbeiten an den Sonn- und Feiertagen, diese sind sogar gesetzlich untersagt. Mit anderen Worten bedeutet das: Die Nachbarschaft muss einen deutlich zu hohen Lärmpegel nicht einfach hinnehmen. Wer zum Beispiel mitten im Umzug steckt und beispielsweise einen Schrank aufbauen muss, muss dies leider auf den nächsten Morgen verlegen. Natürlich kann man auch bei den Nachbarn freundlich nachfragen, ob sie etwas dagegen haben, wenn bestimmte Aktivitäten auch nach 22:00 Uhr noch ausgeführt werden, die etwas lauter sind. Wer ohne Rücksicht nachts trotzdem bohrt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen.