Viele ahnungslos: Erste Haushalte müssen 1000 Euro Strafe zahlen

Zwei Männer räumen für den Umzug die Wohnung leer. Mehrere Kartons stehen in dem fast leeren Wohnzimmer sowie eine Topfpflanze. Die Wände sind weiß, der Parkettboden im Holz-Design. Wer gegen ein bestimmtes Verbot in Wohnungen verstößt, muss mit einer saftigen Strafe rechnen.
Symbolbild © istockphoto/zoranm

Viele Menschen sind ahnungslos, doch wer einer bestimmten Pflicht nicht nachkommt, muss 1000 Euro Strafe zahlen. Viele vergessen es vielleicht, doch das kann einem teuer zu stehen kommen.

Im Stress kann man diese Pflicht schnell vergessen, doch wem das passiert, dem drohen 1000 Euro Strafe. Viele Menschen sind vollkommen ahnungslos. Sie wissen nicht, dass dies finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen wird.

Umzugsstress kennt jeder

Ein Umzug bedeutet jede Menge Stress. Die alte Wohnung muss ausgeräumt und besenrein übergeben werden. Vielleicht muss der Mieter die Wohnung vor der Übergabe auch noch renovieren. Die neue Wohnung soll oft der Anfang eines neuen Lebensabschnitts sein. Die meisten wenden viel Zeit und Geld für die Einrichtung auf, damit sie sich im neuen Zuhause wohlfühlen. Danach nimmt das Ausräumen der Kartons und Einräumen der Schränke die meiste Zeit ein. Schließlich soll alles genau dort stehen, wo es hingehört. Die Deko rundet alles ab und verleiht dem neuen Heim den letzten Schliff. Die Einweihungsparty kann kommen.

Hier kann vergessen teuer werden

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Bei all dem Stress und der finalen Erleichterung kann eine Pflicht schnell vergessen werden. Die Folge ist ein hohes Bußgeld, das man sich leicht ersparen kann. Denn wer umzieht, muss sich beim Einwohnermeldeamt an- bzw. ummelden. Die Frist hierfür beträgt vierzehn Tage nach dem Beginn des Mietvertrages. Meldet man sich kurz nach dieser Frist bei der zuständigen Behörde, reagiert diese vorwiegend kulant und verhängt nur kleine Bußgelder zwischen 10 und 30 Euro. Wer sich gar nicht meldet, dem drohen nicht nur bis zu 1000 Euro Strafe, sondern noch weitaus schlimmere Konsequenzen.

Dabei muss man unterscheiden, ob es sich um eine An- oder Ummeldung handelt. Ummelden muss man sich, wenn die Wohnung innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde liegt. Auch wenn der Umzug nur eine Straße weiter erfolgt, besteht die Pflicht zur Ummeldung. Wer dagegen die Stadt oder Gemeine verlässt und in eine andere zieht, muss sich anmelden. Eine Abmeldung am alten Wohnort dagegen ist nicht vorgesehen. Dies regeln die Behörden automatisch.