Viele ahnungslos: Beim Grillen drohen Strafen bis zu 5.000 Euro

Ein gut beladener Grill mit Gemüse und Fisch.
Symbolbild © istockphoto/RossHelen

Vorsicht ist geboten, denn beim Grillen können saftige Strafen in Höhe von mehreren Tausend Euro drohen. Dabei sollten Verbraucher diese Regeln unbedingt kennen, um hohe Bußgelder zu vermeiden.

Damit rechnet wohl kaum jemand, wenn er ein paar Steaks oder Würstchen auf seinen Grill wirft. Doch beim Grillen können Strafen in Höhe von bis zu 5.000 Euro drohen. Wer sich an die Regeln hält, kann den Bußgeldern entgehen.

Grillen ist klar geregelt

Die Sonnenstrahlen locken die Menschen ins Freie und bei vielen wächst die Lust auf ein schönes Barbecue. Allerdings können beim Grillen saftige Strafen von bis zu 5.000 Euro drohen. Damit die sommerliche Grillzeit keinen unangenehmen Nachgeschmack bekommt, sollten sich Grillfans deshalb unbedingt mit den gültigen Regeln vertraut machen.

Tatsächlich gibt es einige Gesetze, die das Grillen im heimischen Garten oder auf dem eigenen Balkon regeln. Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, riskiert saftige Bußgelder. Doch nicht nur im privaten Bereich gibt es entsprechende Regelungen. Auch an öffentlichen Plätzen wie beispielsweise in Parks ist das Grillen im Detail geregelt.

Wichtige Bestimmungen beachten

Städte und Gemeinden können die Regeln fürs Grillen selbstständig festlegen. Beispielsweise darf in manchen Regionen in Parks nur an ausgewiesenen Stellen gegrillt werden. Zündet man den Grill einfach irgendwo an oder entfacht ein offenes Feuer, so kann dies ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.

Lesen Sie auch
Kinderlärm in Wohnung: Neue Strafen bis 250.000 Euro kommen

In der Grünanlagensatzung oder Landschaftsschutzverordnung der jeweiligen Kommune finden sich die Regelungen zum Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Flächen. Wer gegen diese Regeln verstößt, kann teilweise mit einem recht geringen Bußgeld in Höhe von bis zu 30 Euro davonkommen. Doch das ist nicht überall so. Stuttgart verlangt hier gern einmal 50 Euro, während in Frankfurt am Main sogar 120 Euro Verwarngeld fällig werden können.

Bei Brandgefahr auf keinen Fall anfeuern

Ist aufgrund von Waldbrandrisiko das Grillen verboten, so können die Strafen bei Missachtung durchaus auch 5.000 Euro übersteigen. Aufgrund von großer Dürre oder Trockenheit können die Kommunen das Grillen im Freien nämlich komplett untersagen.

Doch auch wenn das Grillen erlaubt ist, sollte jeder nach Beendigung des Barbecues überprüfen, ob die Glut komplett erloschen ist. Außerdem sollte stets der Müll entsprechend beseitigt werden. Und auch Essensreste sowie Grillrückstände gilt es nach dem Grillen restlos zu entsorgen.