Verbot gilt: Wer über 10 Euro findet, muss es sofort abgeben

Während ein Geldbeutel mit vielen Karten und wahrscheinlich auch Bargeld auf dem Fußboden einer Straße liegt, sieht man im Hintergrund eine Frau weiterlaufen, wohl nichts ahnend, was sie gerade verloren hat oder liegengelassen hat.
Symbolbild © istockphoto/AndreyPopov

Geld auf der Straße findet man selten, doch wenn es passiert, ist die Verlockung groß, es einfach selbst einzustecken. Das ist rechtlich jedoch nicht erlaubt, denn tatsächlich muss man jeden Betrag über 10 Euro sofort abgeben. Andernfalls drohen sogar Strafen.

In Zeiten finanzieller Not kommt man schon auf komische Gedanken. Wie zum Beispiel einen gefundenen Geldbeutel einzustecken, anstatt ihn zurückzugeben. Doch dies kann rechtliche Konsequenzen haben, denn schon bei kleinen Beträgen über 10 Euro muss man den Fund eigentlich sofort abgeben.

Der rechtliche Rahmen für gefundene Geldscheine hat seine Tücken

Der Fund eines Geldscheins auf der Straße kann den Tag zu einem richtig guten machen, doch wer sich unvorsichtig freut, riskiert rechtliche Probleme. In Deutschland existieren klare gesetzliche Vorgaben, wie mit gefundenem Geld umzugehen ist. Und leider kann sich die spontane Freude schnell in Ärger verwandeln, wenn man nicht die richtigen Schritte einleitet. Daher lohnt es sich, die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Kleine Beträge unter 10 Euro dürfen Finder einfach behalten, das gilt sowohl für Münzen als auch Scheine. Übersteigt die Summe jedoch diesen Wert, ist man verpflichtet, das Geld bei einem Fundbüro oder der Polizei abzugeben. Nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich ist man hier in der Pflicht. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Geldschein auf der Straße gefunden oder beispielsweise in einem Geldautomaten vergessen wurde. Wer dies nicht beachtet, riskiert strafrechtliche Konsequenzen. Denn das Nichtmelden wird in Deutschland als Unterschlagung gewertet. Besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln, wie etwa in der Deutschen Bahn, greift die Meldepflicht jedoch erst bei Beträgen über 50 Euro.

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Überraschende Folgen beim Finderlohn

Ehrlichkeit zahlt sich immer noch aus, vor allem, wenn es um gefundene Geldbeträge geht. Wer das Geld ordnungsgemäß meldet, kann nach sechs Monaten darauf hoffen, es behalten zu dürfen, sollte sich der Eigentümer nicht melden. Sollte der Besitzer ausfindig gemacht werden, steht dem Finder ein Finderlohn zu, der gestaffelt ist. Fünf Prozent bei Beträgen bis 500 Euro und drei Prozent bei höheren Summen ist hier die Regel.

Wie bereits erwähnt, gelten in den Zügen der Deutschen Bahn leicht abweichende Regeln. Hier beträgt der Finderlohn nämlich 2,5 Prozent für Beträge bis 500 Euro und 1,5 Prozent für größere Summen. Er ist also anteilig berechnet. Wer jedoch gegen die Meldepflicht verstößt und gefundene Beträge oder Gegenstände von mehr als 10 Euro für sich behält, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Daher ist es ratsam, gefundenes Geld stets zu melden, um Strafen zu vermeiden und möglicherweise eine Belohnung zu erhalten.