“Urlaubsgeld”: Familien in Deutschland erhalten neuen Zuschuss

In zwei aufgehaltenen Händen befindet sich eine Familie, die aus blauem Papier ausgeschnitten wurde. Sie besteht aus einem Mann, einer Frau und zwei Kindern. Im Hintergrund befindet sich ein Holztisch, auf dem viele 50- und 100-Euro-Scheine liegen.
Symbolbild © istockphoto/sal73it

Urlaubs-Fans aufgepasst: Zahlreiche Familien in Deutschland können jetzt einen finanziellen Zuschuss bekommen, um den Alltag hinter sich zu lassen. Sogar bis zu vierzehn Nächte im Ferienort sind möglich.

Einige Familien in Deutschland dürfen jetzt Luftsprünge machen. Denn der Staat gibt tatsächlich Geld für den Familienurlaub dazu. Und das sogar alle zwei Jahre aufs Neue.

Urlaub war nie günstiger als mit diesem Zuschuss

Das Leben in Deutschland wird dank Inflation und Krise immer teurer und vor allem Familien müssen zurückstecken. Ein Urlaub ist da für viele finanziell gar nicht mehr möglich. Doch Auszeiten vom Alltag sind wichtig, findet der Deutsche Familienverband (DFV). Deshalb unterstützt er jetzt Berliner Familien mit geringem Einkommen und ermöglicht ihnen den langersehnten Urlaub.

Doch nicht alle Familien in Deutschland können sich den Zuschuss holen. Die Finanzspritze ist ausschließlich für diejenigen gedacht, die einen Wohnsitz in der Hauptstadt haben. Wer das Geld beantragen will, sollte außerdem flexibel bei der Wahl des Urlaubsortes und der Unterkunft sein. Denn der DFV fördert nicht alle Ferienziele. Konkret müssen die Familien ihre Auszeit im Jahr 2024 in einer Jugendherberge, gemeinnützigen Ferienstätte oder vergleichbaren Einrichtung verbringen.

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Bei der Antragstellung ist Geduld gefragt

Interessierte sollten zunächst mithilfe des Onlinerechners des DFV prüfen, ob sie für einen Zuschuss qualifiziert sind. Dieser zeigt auch sofort an, wie hoch die mögliche Unterstützung pro Familie ist. Wenn das Ergebnis positiv ist, kann der Antrag dann auch direkt im Anschluss online ausgefüllt werden. Zusätzlich zu dem Onlineformular müssen Antragsteller auch ihre Einkommensunterlagen einreichen, damit der DFV den Anspruch prüfen kann.

Bezüglich des genauen Ferienorts sind die Familien in Deutschland relativ frei. Die förderungsfähige Unterkunft können sie sich zum Beispiel unter www.urlaub-mit-der-familie.de, www.jugendherberge.de oder www.familienerholungswerk.de heraussuchen. Gefördert werden dabei sogar Urlaube mit bis zu vierzehn Übernachtungen. Die Familien sollten jedoch beachten, dass es mitunter zu Wartezeiten von bis zu vier Wochen bei der Beantragung kommen kann. Die Auszeit sollte also lieber nicht zu kurzfristig geplant werden. Das Beste an der Sache ist: Der Anspruch auf den Zuschuss ist nicht einmalig. Berliner Familien können ihn alle zwei Jahre erneut beantragen.