“Über 5.000 Euro”: E-Mail sichert Millionen Bürgern einen Zuschuss

Die Hand eines Mannes hält mehrere Geldscheine hoch. Darunter sind ein 50-Euro-Schein, ein 100-Euro-Schein und ein 200-Euro-Schein. Dahinter sind eine weiße Wand und ein brauner Boden zu sehen. Bald gibt es für Millionen Bürger einen Zuschuss.
Symbolbild © imago/Guido Schiefer

Per E-Mail wird man über vieles informiert – Etliches Gutes, manchmal auch Schlechtes. Doch kann eine einfache E-Mail Bürgern auch einen saftigen Zuschuss sichern? So winken nämlich Millionen Deutschen über 5.000 Euro, vorausgesetzt, man macht alles richtig.

Einen Zuschuss können aktuell sehr viele Bürger in Deutschland erhalten, die sich nicht zu schade für eine einfache E-Mail sind. Eine Förderung im vierstelligen Bereich lässt man sich ungern entgehen. Deshalb lohnt es sich, wieder einmal das elektronische Postfach zu öffnen.

Für diese unerwartete Rückzahlungen muss man wirklich nur wenig tun

Ständig steigen die Energiekosten für viele Strom- und Gaskunden weiter und weiter an. Eine gute Nachricht hat da die Verbraucherzentrale, die nämlich unzulässige Preiserhöhungen und Vertragsbedingungen bei bestimmten Energieanbietern aufdeckte. Insbesondere “Primastrom”, “Voxenergie” und “Nowenergy” stehen dazu im Fokus. Denn diese Unternehmen berechneten ihren Kunden überhöhte Preise und nutzten sogar irreführende Vertragsbedingungen, um diese länger an sich zu binden. Diese Praktiken hat die Verbraucherzentrale nun erfolgreich infrage gestellt.

Eine Vereinbarung zwischen der Verbraucherzentrale und den betroffenen Energieanbietern ermöglicht es Kunden, rückwirkend bessere Konditionen zu verlangen. Die Rückzahlungen können dabei sogar bis zu 5.250 Euro betragen. Dies belegen auch konkrete Fallbeispiele der Verbraucherzentrale. Das betrifft vor allem Kunden, die zuvor hohe Preise für ihren Energieverbrauch gezahlt haben. Ein Beispiel zeigt, dass ein Kunde, der 15.000 kWh Strom verbraucht hatte, nun statt 46,73 Cent pro kWh nur noch 11 Cent pro kWh zahlen muss.

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Schritt für Schritt zur erfolgreichen Rückzahlung

Die Vereinbarung zwischen der Verbraucherzentrale und den Energieanbietern umfasst dabei drei Hauptpunkte, die Kunden nutzen können, um Rückzahlungen zu erhalten. Als Erstes können Kunden, deren Widerrufserklärungen unzulässig abgelehnt wurden, rückwirkend günstigere Tarife fordern. Der zweite Punkt betrifft die unangemessen verlängerten Vertragslaufzeiten. Diese Kunden haben nun das Recht, spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn aus ihrem Vertrag auszusteigen. Schließlich und als Drittes konnten Preissenkungen, welche die Anbieter kommuniziert hatten, sich als Täuschung herausstellen. Denn die neuen Preise lagen teils immer noch über dem Marktdurchschnitt.

Um herauszufinden, ob sie von der Vereinbarung profitieren können, bietet die Verbraucherzentrale einen speziellen Vergleichs-Check an. Dieser ermöglicht es, die individuelle Situation zu prüfen und den weiteren Prozess zu planen. Betroffene Kunden sollten jedoch nicht zögern und den Antrag auf Rückzahlung bis spätestens zum 31. Dezember stellen. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter erfolgt dabei einfach per E-Mail, unter Berufung auf die getroffene Vereinbarung.