Trick: Alle Nebenkosten der Bürgergeld-Empfänger werden bezahlt

Eine Hand hält viele Münzen. Das Kleingeld in der Handfläche ist neben einer schön eingerichteten, hellen Wohnung mit großen Fenstern abgebildet.
Symbolbild

Mit einem einfachen Trick werden alle Nebenkosten der Bürgergeld-Empfänger mit hoher Wahrscheinlichkeit bezahlt. Häufig lehnen Jobcenter die Anträge viel zu schnell ab und machen dabei entscheidende Fehler. 

Diesen Trick solltet ihr unbedingt kennen, wenn ihr auf Bürgergeld angewiesen seid. Denn viele Jobcenter weigern sich zu Unrecht, Nebenkosten vollständig zu erstatten, und machen dabei entscheidende Fehler.

Dieses Recht sollte jeder Bürgergeld-Empfänger kennen

Wenn es um die Nebenkosten geht, kommt es bei Bürgergeld-Empfängern immer wieder zu Auseinandersetzungen mit dem Jobcenter. Grund: Manchmal übernimmt das Amt die Kosten für Heizung und Strom nicht, was einige Arbeitslose in enorme Schwierigkeiten stürzen kann. Die Behörden weigern sich gegen die Übernahme der Nebenkosten, wenn die Höhe des Betrags aus ihrer Sicht nicht angemessen ist. Damit will sich der Staat gegen verschwenderische Leistungsbezieher wehren, sobald diese übermäßig hohe Heiz- und Stromkosten verursachen. Gerade in Zeiten gestiegener Energiepreise bleiben jedoch auch einige Bürgergeld-Empfänger zu Unrecht auf den Kosten sitzen.

Sollte das passieren, ist es wichtig, dass die Leistungsbezieher ihre Rechte genau kennen. Denn viele Jobcenter lehnen Nebenkostenanträge viel zu schnell ab und machen entscheidende Fehler. Grundsätzlich gilt: Wenn eine Behörde die Zahlung verweigert, muss sie das auch gut begründen können. Sprich: Das Amt darf die Zahlung wegen zu hoher Kosten nur dann verweigern, nachdem es zuvor ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet hat. In diesem hat der Bürgergeld-Empfänger sechs Monate Zeit, seine Energiekosten durch Sparmaßnahmen zu senken. Abgelehnte Anträge ohne ein vorheriges Kostensenkungsverfahren sind daher allesamt ungültig und können erfolgreich angefochten werden.

Lesen Sie auch
Maßnahme: Ansteckendes Virus breitet sich in Gärten aus

Zahlreiche erfolgreiche Einsprüche

Aber selbst nach einem ordnungsgemäßen Verfahren dürfen Jobcenter die Übernahme der Kosten nicht automatisch einstellen. Beispielsweise können Bürgergeldempfänger gegen solche Bescheide erfolgreich Einspruch einlegen. Dabei müssen sie nachweisen, dass sie tatsächlich nicht übermäßig verschwenderisch mit der Energie umgehen. Auch was die Mietkosten angeht, können Ämter ein Veto einlegen und eine Senkung der Wohnkosten einleiten. Das können Leistungsbezieher oft aber damit entkräften, dass sie aufgrund eines knappen Angebots auf dem Wohnungsmarkt keine günstigeren Alternativen finden. Zahlreiche Gerichtsurteile aus der Vergangenheit bestätigen, dass Bürgergeldempfänger sich erfolgreich gegen viele Entscheidungen der Ämter zur Wehr setzen können.