„Tradition endet“: Neues Verbot kommt für Millionen Verbraucher

Produkte im Drogeriemarkt
Symbolbild © istockphoto/kasto80

Die EU hat ein Verbot erlassen, das jetzt im Oktober dafür sorgt, dass Millionen Verbraucher beliebte Produkte nicht mehr erhalten. Betroffen davon sind auch Glitzerprodukte.

Die Europäische Union hat ein umfassendes Verbot erlassen, das Millionen Produkte einschließt, die Verbraucher bald nicht mehr im Handel erhalten.

Der Grund für das Verbot

Die EU ergreift durch das Verbot, welches auch Millionen Verbraucher betrifft, Maßnahmen gegen Mikroplastik. Die winzigen Plastikteilchen stellen eine erhebliche Bedrohung für die Umwelt dar. Ein Großteil dieses Mikroplastiks entsteht durch die Zerkleinerung von Plastikabfällen. Einige Produkte enthalten jedoch bewusst Mikroplastik oder bestehen sogar vollständig aus diesem Kunststoff.

Die EU-Kommission hat kürzlich angekündigt, den Verkauf von Mikroplastik schrittweise zu verbieten, um gegen dieses Umweltproblem vorzugehen. Dieses Verbot tritt bereits ab dem 15. Oktober in Kraft und betrifft bestimmte Artikel, darunter auch Glitzerprodukte.

Sorge um das Ende des Glitzers

In den sozialen Medien äußern einige Menschen die Befürchtung, dass Glitzer und Highlighter bald der Vergangenheit angehören könnten. Auch in Nagelstudios herrscht Unsicherheit über die Zukunft von Glitzernägeln. Dabei müssen Verbraucher jedoch wissen, dass nur ein bestimmter Glitzer vorerst verboten wird.

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Das Verbot betrifft zunächst lose Glitterprodukte aus Plastik, wie sie auf Festivals, beim Karneval oder in Nagelstudios beliebt sind. Andere Produkte wie gepresste Puder, Lidschatten oder Highlighter bleiben weiterhin erhältlich, ebenso wie Glitterkleber. So trifft das Verbot dennoch Millionen Verbraucher.

Das Verbot und ökologische Alternativen

Ab dem 15. Oktober gilt das Verbot für losen Glitter und Kosmetik mit Mikroperlen. Diese Produkte dürfen nicht mehr in den Verkauf, und auch die vorhandenen Bestände müssen aus den Regalen verschwinden. In den vergangenen Jahren sind Glitzerprodukte auf Cellulose-Basis immer beliebter geworden. Diese sind biologisch abbaubar und daher nicht von dem Verbot betroffen.

Zertifizierte Naturkosmetik ist ebenfalls frei von Mikroplastik und anderen Kunststoffen auf Erdölbasis, obwohl Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen theoretisch erlaubt sind, aber selten verwendet werden.

Um herauszufinden, ob das Produkt Mikroplastik oder Kunststoff enthält und so vom Verbot betroffen ist, kann die ToxFox-App des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) nützlich sein. Auch ein Blick auf die Liste der Inhaltsstoffe kann helfen, da viele Kunststoffe den Bestandteil „poly“ in ihrer Bezeichnung haben.