Teuer: Aldi-Kundin erhält böse Überraschung auf Aldi-Parkplatz

Blick auf einen Parkplatz mit parkenden Autos.
Symbolbild © istockphoto/Jair Ferreira Belafacce

Diese Frau erlebt eine böse Überraschung auf dem Aldi-Parkplatz.

Eigentlich wollte Alexandra E. am 9. Dezember 2022 nur schnell einkaufen gehen. Also fuhr sie wie immer auf den Aldi-Parkplatz in Waldbronn, legte ihre Parkscheibe in den Wagen und machte ihre Besorgungen. Die böse Überraschung vom Aldi-Parkplatz folgte im neuen Jahr. Sie bekam einen Bußgeldbescheid.

Schock: Strafzettel im Briefkasten

In dem Bescheid wird Alexandra E. aufgefordert, 25 EUR Strafe zu zahlen, weil sie auf dem Aldi-Parkplatz die zulässige Höchstparkdauer von 1,5 Stunden überschritten hat.

Natürlich ist es allgemein bekannt, dass man auf vielen Parkplätzen vor den Einkaufsmärkten eine maximale Parkdauer von 1,5 Stunden bekommt. Doch genau aus diesem Grund legte Alexandra E. ja auch ihre Parkscheibe gut sichtbar an die Windschutzscheibe ihres Wagens.

Ärger über Strafzettel auf Aldi-Parkplatz

Auf Facebook macht sie jetzt ihrem Unmut Luft und postet ein Bild ihres Bußgeldbescheids mit folgenden Worten an Aldi gerichtet: “Wenn Ihr mal aus den bequemen Chefsesseln raus und in so eine Filiale rein gehen würdet, dann könnten eure Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Ort Euch bestimmt erzählen, was da so los ist, an so einem Freitag im Advent, noch dazu auf einem Gelände, was nur ein Provisorium darstellt, weil die eigentlichen Filialen in Waldbronn ja gerade umgebaut werden.”

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Parkdauer zu kurz für Wochenende im Advent?

Dabei betonte sie nochmals, dass sie gut sichtbar ihre Parkscheibe angebracht hatte: „Es lag also nicht daran, dass ich keine Parkscheibe benutzt hätte“, schreibt sie und beschwert sich weiter über die viel zu strengen Kontrollen, die dafür sorgen, das die “Cash Cows äh Kunden auch ja nicht länger als 1,5 Stunden Eure edlen Flächen beparken – denn das geht natürlich überhaupt nicht, wo kämen wir denn da hin? Die könnten ja mehr kaufen, wenn sie länger parken dürften!”

“Ich bin eure Kundin!”

Auch wenn Alexandra E. die vorgeschriebenen 1,5 Stunden überschritten hat, zahlen will sie den Strafzettel auf keinen Fall. „Ich bin Eure Kundin, nicht Euer Depp. Ich lasse mich nicht behandeln wie eine Straftäterin, weil ich einkaufen war und dafür länger gebraucht habe”, schreibt sie abschließend und viele Kommentare unter ihrem Post stimmen ihr zu. Dm und Aldi haben auf den Vorfall noch nicht reagiert. Doch im vergangenen Jahr hat bereits eine Karlsruherin auf dem Penny-Parkplatz Ähnliches erlebt und der Supermarkt lenkte am Ende ein.