Sofort aufdrehen: In Deutschland besteht Heizpflicht

Eine Frau befindet sich offenbar in ihrer Wohnung und dreht die Heizung mit der rechten Hand auf. Mit der linken fühlt sie die Temperatur.
Symbolbild © istockphoto/Jose Miguel Sanchez

Wenn es langsam kälter wird, drehen die meisten Menschen die Heizung freiwillig auf. Doch auch, wenn einige dies anders sehen, gibt es in Deutschland eine Heizpflicht.

Nun ist der Sommer doch schneller zu Ende gegangen, als es wohl viele erhofft haben. Die Temperaturstürze sind in Teilen Deutschlands extrem und so laufen wohl so mancherorts schon die Heizungen warm. Auch wenn die meisten Menschen wohl freiwillig die Heizung aufdrehen, gibt es andere, die dies jetzt noch nicht wollen. Doch in Deutschland gibt es eine Heizpflicht.

Lage zwingt zum Sparen

Gerade in der derzeitigen Wirtschaftslage, in der auch die Energiekosten hoch sind, wollen viele Menschen sparen. Denn die meisten fürchten die jetzige Heizkostenabrechnung, die auf viele Mieter bald zukommen wird. Die einen drehen die Heizung schon bei geringeren Temperaturunterschieden auf. Die anderen wollen sparen und warten mit dem Aufdrehen der Heizung, bis es gar nicht mehr anders geht. Da scheint die Frage berechtigt, ob man überhaupt heizen muss?

Hier gilt die Heizpflicht

Um die Frage zu beantworten, ob und für wen die Heizpflicht gilt, muss man zwischen Vermietern und Mietern unterscheiden. Laut Gesetz ist der Vermieter dazu verpflichtet, vom 1. Oktober bis zum 30. April eine beheizbare Wohnung zur Verfügung zu stellen. Das heißt, er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Heizungsanlage in dieser Zeit in der Wohnung eingeschaltet ist und funktioniert. Während dieses Zeitraums muss die Temperatur in der Wohnung tagsüber zwischen 20 und 22 Grad Celsius betragen. Nachts darf der Vermieter die Temperatur jedoch auf 16 bis 18 Grad Celsius absenken.

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Doch für den Mieter sieht dies anders aus: Vom Gesetz her kann der Mieter nicht dazu gezwungen werden, die Wohnung zu beheizen. Aber beachten sollte man als Mieter trotzdem einige Aspekte. So kann der Mieter beispielsweise haftbar gemacht werden, wenn sich aufgrund der geringen Raumtemperaturen Feuchtigkeit und Schimmel bilden. Dann muss er nämlich die Kosten für die Entfernung des Schimmels tragen. Auch wenn die Leitungen durch sein Verschulden einfrieren und es zu Schäden kommt, kann der Mieter herangezogen werden.